Bauantrag: Sina und Lukas Eichelbrönner; Aufstockung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Julius-Echter-Platz 4, Flst. 2707/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 22.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss (Stadt Volkach) Sitzung des Ferienausschusses 22.08.2022 ö beschließend 6

Vorbericht

Sina und Lukas Eichelbrönner
Bauantrag: Aufstockung besteh. Wohnhaus in 97332 Volkach, Julius-Echter-Platz 4, Flst. 2707/2

Es ist geplant ein bereits bestehendes Wohnhaus aufzustocken, sodass dort ein drittes Vollgeschoss entsteht.
Das Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereiches von Volkach und liegt laut Flächennutzungsplan in einem allgemeinen Wohngebiet. 
Die Kanal-, Wasser- und Straßenerschließung ist über den Julius-Echter-Platz sichergestellt. 
Für die drei Wohneinheiten sind insgesamt fünf Kfz-Stellplätze auf dem Grundstück notwendig. Um diese realisieren zu können ist eine überbreite, zweite Einfahrt notwendig. Hierzu muss eine öffentliche Sitzbank versetzt werden und aus einem Teil der öffentlichen Grünfläche muss eine Pflasterfläche entstehen. Für die Umsetzung und die Kosten ist der Bauherr verantwortlich. 
Bei einem Ortstermin wurde festgelegt, dass die öffentliche Sitzbank auf die gegenüberliegende Grünfläche versetzt wird. Dort ist eine kleine Pflasterfläche für die Sitzbank zu schaffen. Für die überbreite Einfahrt ist aus einem Teil der öffentlichen Grünfläche eine Rasengittersteinfläche herzustellen. Bei dieser Maßnahme ist äußerste Vorsicht bzgl. der Wurzeln der dortigen Bäume geboten. Der Bauhof ist vor Herstellung der Zufahrt einzubeziehen. Die Kosten für die Herstellung der zweiten Einfahrt, sowie der dauerhafte bauliche Unterhalt ist durch den Vorhabensträger / Eigentümer sicherzustellen.  
Während der Bauphase für die Aufstockung des Wohnhauses ist darauf zu achten, dass die Bäume nicht beschädigt werden. Falls ein zurückschneiden der Kronen erforderlich wird, ist dies vorab mit dem Bauhof abzuklären. 
Sollte einer der Bäume während der Bauphase so stark beschädigt werden, dass dieser auf Grund dessen entfernt werden muss, ist eine Ersatzpflanzung auf Kosten der Bauherren zu erfolgen. Dies gilt bis 5 Jahre nach Bauende.  Die Ersatzpflanzung muss mindestens 3,50 m hoch sein. 
Nach Fertigstellung der Zufahrt ist diese von der Bauverwaltung und dem Bauhof abzunehmen. 

Beschluss

Dem Bauantrag wird, wie oben beschrieben, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2022 07:31 Uhr