FF Weingartsgreuth, Kommandantenwahl, Bestätigung der gewählten Personen


Daten angezeigt aus Sitzung:  03/2020. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 03/2020. Sitzung des Marktgemeinderates 15.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 22.03.2021 fand im Rahmen der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weingartsgreuth die Wahl des Feuerwehrkommandanten sowie des Stellvertreters des Feuerwehrkommandanten Weingartsgreuth statt.
Gewählt wurden dabei:
Zum Feuerwehrkommandanten: Herr Jan Kunstmann
Zum stv. Feuerwehrkommandanten: Herr Frank Hantke
Sowohl Herr Kunstmann als auch Herr Hantke haben auf Befragen des Wahlleiters die Wahl angenommen.
Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten kann nach Art. 8 Abs. 3 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet hat und die vorgeschriebenen Lehrgänge (Lehrgang für Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang gem. § 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG - AV BayFwG) mit Erfolg besucht hat oder in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Die Gewählten bedürfen nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Der zuständige Kreisbrandrat H. Rocca ist noch bis 09.04.21 abwesend. Frau Zeilinger vom Landratsamt ließ mitteilen, dass die Bestätigungen nach Art. 8 Abs. a Satz 1 BayFwG schnellstmöglichst nach Rückkehr des H. Rocca nachgeholt werden. Für die Bestätigungen ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Datenstand vom 15.04.2021 15:55 Uhr