Nutzungsänderung eines Büros (Wirtschaftsraum) in einen Behandlungsraum (Kosmetikstudio), Florianweg 5a, Flur-Nr. 430/55, Gemarkung Wenzenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau-und Umweltausschuss | 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.01.2025 | ö | beschließend | 2.3 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Büros (Wirtschaftsraum) in einen Behandlungsraum (Kosmetikstudio), Florianweg 5a, Flur-Nr. 430/55, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren wird folgende Ausnahme befürwortet:
- Gewerbliche Nutzung nur ausnahmsweise zulässig
Des Weiteren werden folgende Abweichungen von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung befürwortet:
1. Abweichung von der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze für Gewerbenutzung (2 statt 4 Stellplätze)
2. Abweichung von der festgelegten Fahrgasse von 6,00 m auf ca. 4,20 m für den Stellplatz im UG des Wohnhauses
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2025 08:03 Uhr