Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.01.2025 ö beschließend 2.4

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Höllberg" befürwortet:
  1. Bauweise EG + DG
  2. Überschreitung der Firsthöhe um ca. 2,20m (Gesamthöhe ca. 8,40m)
  3. Überschreitung der Traufhöhe um ca. 0,95m (Gesamthöhe ca. 4,45m)
  4. Überschreitung des Kniestocks um ca. 0,50m (Gesamthöhe ca. 0,80m)
  5. Überschreitung der Dachneigung HG mit 32,5°
  6. Dacheindeckung anthrazit
  7. Stellplätze außerhalb des Baufensters
  8. Überschreitung der Garagenhöhe um ca. 0,50m im Norden (Gesamthöhe ca. 3,20m)
  9. Überschreitung des Seitenverhältnisses um ca. 0,95m in der Breite

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2025 08:03 Uhr