Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein
Daten angezeigt aus Sitzung: 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-und Umweltausschuss | 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.01.2025 | ö | beschließend | 2.4 |
Beschluss
Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Scheuerkreuzweg 17, Flur-Nr. 358/3, Gemarkung Hauzenstein erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.
Des Weiteren werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Höllberg" befürwortet:
- Bauweise EG + DG
- Überschreitung der Firsthöhe um ca. 2,20m (Gesamthöhe ca. 8,40m)
- Überschreitung der Traufhöhe um ca. 0,95m (Gesamthöhe ca. 4,45m)
- Überschreitung des Kniestocks um ca. 0,50m (Gesamthöhe ca. 0,80m)
- Überschreitung der Dachneigung HG mit 32,5°
- Dacheindeckung anthrazit
- Stellplätze außerhalb des Baufensters
- Überschreitung der Garagenhöhe um ca. 0,50m im Norden (Gesamthöhe ca. 3,20m)
- Überschreitung des Seitenverhältnisses um ca. 0,95m in der Breite
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.02.2025 08:03 Uhr