Nutzungsänderung eines Büros (Wirtschaftsraum) in einen Behandlungsraum (Kosmetikstudio), Florianweg 5a, Flur-Nr. 430/55, Gemarkung Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss 51. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.01.2025 ö beschließend 2.3

Beschluss

Hinsichtlich des Antrages auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Büros (Wirtschaftsraum) in einen Behandlungsraum (Kosmetikstudio), Florianweg 5a, Flur-Nr. 430/55, Gemarkung Wenzenbach, erteilt die Gemeinde Wenzenbach das gemeindliche Einvernehmen.

Des Weiteren wird folgende Ausnahme befürwortet:
  1. Gewerbliche Nutzung nur ausnahmsweise zulässig

Des Weiteren werden folgende Abweichungen von der gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung befürwortet:
1. Abweichung von der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze für Gewerbenutzung (2 statt 4 Stellplätze)
2. Abweichung von der festgelegten Fahrgasse von 6,00 m auf ca. 4,20 m für den Stellplatz im UG des Wohnhauses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2025 08:03 Uhr