Beschlussfassung über die Annahme eines Angebots zur Verteilung des Real- und Finanzvermögens des Schulverbands Wenzenbach sowie zur weiteren Kostentragung der Mittelschule Wenzenbach im Rahmen der Auflösung des Schulverbands Wenzenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 04.06.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die Gemeinde Wenzenbach nimmt das nachfolgend im Schulverband Wenzenbach vorberatene Angebot zur Verteilung des Real- und Finanzvermögens des Schulverbands Wenzenbach sowie zur weiteren Kostentragung der Mittelschule Wenzenbach für den Fall einer Auflösung des Schulverbands Wenzenbach an, bzw. unterbreitet der Gemeinde Bernhardswald ein gleichlautendes Angebot:

- Die Gemeinde Bernhardswald erhält keine direkte Ablöse an der Vermögensaufteilung.

- Der Gemeinde Bernhardswald steht ein (nicht auszuzahlender) Ablösebetrag in Höhe von 1.784.321,30 Euro zu. Dieser Ablösebetrag wird um den Anteil von 1/3 gekürzt, um eine Beteiligung der Gemeinde Bernhardswald an den hohen Kosten der Generalsanierung zu repräsentieren. Der „Ablösewert“ der Turnhalle unterliegt allerdings keiner Kürzung. Der die Kürzung begründende „Gegenwert“ ist der Zustand, dass die Gemeinde Bernhardswald dann auf eine gänzlich sanierte Schule zurückgreifen kann. Ferner wurde der nun akute Sanierungsbedarf auch durch die Mitnutzung der Mittelschule durch die Schülerinnen und Schüler aus Bernhardswald verursacht, sodass eine gewisse Kostenbeteiligung nachvollziehbar erscheint. Nachdem die Turnhalle aber insbesondere auch durch Vereine aus Wenzenbach beansprucht wurde und dies auch so weiterhin stattfinden wird, findet keine Kürzung für die Bewertung des Turnhallentrakts statt.

- Die sich dadurch ergebende Guthabenbetrag von 1.270.673,53 EUR für die Gemeinde Bernhardswald verbleibt als zinsfreies Guthaben für schulische Zwecke im Besitz der Gemeinde Wenzenbach und wird haushaltsrechtlich nicht als Kredit oder kreditähnliches Geschäft gewertet.

- Das Real- und Finanzvermögen des Schulverbands geht im Gegenzug vollständig an die Gemeinde Wenzenbach über.

- Die Gemeinde Wenzenbach trägt die Kosten und das Preisrisiko der Generalsanierung selbst und führt diese als alleiniger Auftraggeber selbst durch.

- Die weiteren Kosten der Generalsanierung für den zukünftig nicht-schulischen Bereich (Gebäudeteil West) trägt die Gemeinde Wenzenbach ebenfalls selbst.

- Die Gemeinde Bernhardswald schließt mit der Gemeinde Wenzenbach einen Kooperationsvertrag zur weiteren Aufnahme der Schüler aus Bernhardswald (keine Änderung des Schulsprengels). Dafür erhält die Gemeinde Wenzenbach von der Gemeinde Bernhardswald die jeweils entstehenden Kosten des Schulbetriebs, auf die jeweiligen Schülerzahlen aufgeteilt, für die Schüler/innen aus Bernhardswald erstattet. Dieser Kostenbestandteil ist jedes Jahr pro Schüler/in nur in Höhe des aktuell gültigen Gastschulbeitrags (derzeit 1.525,- Euro) zu zahlen, solange noch vorhandenes Guthaben aus der Ablöse (siehe oben) verfügbar ist. Der Unterschiedsbetrag zwischen tatsächlicher Kostensumme und Gastschulbeitrag wird aus dem oben genannten Guthaben (als eine Art Vorauszahlung) finanziert. Für etwaige Gastschüler/innen (z.B. Ü-Klassen)
sind dagegen lediglich die Gastschulbeiträge in der jeweils geltenden Höhe zu entrichten.

- Die Ausgaben des Vermögenshaushalts werden im Sinne einer Investitionsumlage auf die jeweiligen Schülerzahlen aufgeteilt, wobei eine vertragliche Höchstgrenze an genehmigten Investitionskosten eines Jahres in Höhe von voraussichtlich 30.000,- Euro pro Jahr vereinbart wird. Höhere Investitionskosten eines Jahres sind im Vorfeld durch die Gemeinde Bernhardswald zu genehmigen. Der jeweilige Anteil der Gemeinde Bernhardswald an den Kosten des Vermögenshaushalts wird vom vorhandenen Guthaben (als eine Art Vorauszahlung) abgeschmolzen. Für etwaige Gastschüler/innen (z.B. Ü-Klassen) sind dagegen keine separaten Beteiligungen an den Kosten des Vermögenshaushalts zu entrichten.

- Der Kooperationsvertrag zur Aufnahme der Schüler/innen aus Bernhardswald läuft auf unbestimmte Zeit. Spätestens nach Ablauf von 12 Jahren, gerechnet ab der Vertragsunterzeichnung, erfolgt jedoch eine sofortige Auszahlung des ggf. noch vorhandenen Guthabens an die Gemeinde Bernhardswald (ohne Verzinsung). Ansonsten ist das Guthaben nicht auszahlbar. Nach Ablauf dieser Zeitrestriktion bzw. nach Verbrauch des gesamten Guthabens läuft der Kooperationsvertrag unverändert weiter, ohne dass ein Guthaben zur Finanzierung der Ausgaben pro Schüler/in verwendet werden kann.

- Im Falle einer gänzlichen und dauerhaften Schließung der Mittelschule wird das zu diesem Zeitpunkt noch ggf. vorhandene Restguthaben an die Gemeinde Bernhardswald ausbezahlt. In diesem Fall endet auch der geschlossene Kooperationsvertrag.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, ein gleichlautendes Angebot der Gemeinde Bernhardswald anzunehmen bzw. der Gemeinde Bernhardswald ein entsprechendes Angebot zu übermitteln.

Mit diesem Beschluss wird (noch) keine verbindliche Auflösung des Schulverbands Wenzenbach impliziert. Für eine solche hat der Gemeinderat Wenzenbach gemäß gefassten Grundsatzbeschluss ferner über einen noch zu schließenden Kooperationsvertrag zur weiteren Aufnahme der Schüler aus Bernhardswald an der Mittelschule zu befinden. Ebenso sind die verhandelten Vereinbarungen noch durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu prüfen. Der Gemeinderat Wenzenbach wird beim Vorliegen neuer Informationen schnellstmöglich erneut über die Angelegenheit informiert.

Nachrichtlich: Berechnung des Ablösebetrags:

Bewertung des Turnhallentrakts:
Gutachten aus dem Jahr 2015:                600.000,- EUR
Gutachten aus dem Jahr 2018:                480.000,- EUR
Mittelwert:                                        540.000,- EUR

Bewertung des Schulgartens:
Gutachten aus dem Jahr 2015:                815.000,- EUR (nicht berücksichtigt)
Kaufangebot aus dem Jahr 2016:                1.3000.000,- EUR
Gutachten aus dem Jahr 2018:                1.208.000,- EUR
Mittelwert                                        1.254.000,- EUR


Bewertung des Gebäudeteils Mitte:
Gutachten aus dem Jahr 2018:                1.000.000,- EUR

Bewertung des Gebäudeteils West:
Gutachten aus dem Jahr 2015:                1.100.000,- EUR
Gutachten aus dem Jahr 2018:                730.000,- EUR
Mittelwert:                                        915.000,- EUR

Einrichtungsgegenstände:                150.000,- EUR (Schätzwert)

Finanzvermögen:                                ca. 100.000,- EUR

Gesamtes Real- und Finanzvermögen:        
540.000,- + 1.254.000,- + 1.000.000,- + 915.000,- + 150.000,- + 100.000,-
= 3.959.000,- EUR

5-Jahres-Durchschnitt der Schülerverteilung:
54,93% aus Wenzenbach 45,07% aus Bernhardswald

Somit steht der Gemeinde Bernhardswald ein nicht auszuzahlender Auszahlbetrag zu in Höhe von 3.959.000,- EUR * 0,4507 = 1.784.321,30 EUR
abzgl. Kürzung um 1/3 von 3.419.000,- EUR (Real- und Finanzvermögen ohne Turnhallentrakt)* Anteil 0,4507, somit Kürzung um 513.647,77 EUR

 Der Gemeinde Bernhardswald steht damit ein Guthabenbetrag von 1.270.673,53 EUR zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Datenstand vom 04.07.2019 20:09 Uhr