Verbindungsweg Geiswinkel zur Böhmerwaldstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
58. Sitzung des Bauausschusses, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gehweg bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes mit der Flurnummer 1189 der Gemarkung Grünthal II wird gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStr.WG, Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Anfangspunkt: Nordwestliche Grundstücksgrenze (Einmündungsbereich Böhmerwaldstraße/Kreisstraße R6) zu Flurstücksnummer 1256 der Gemarkung Grünthal II
Endpunkt: nördliche Grenze der Straße Geiswinkel (Flurstücksnummer 1192 der Gemarkung Grünthal II)
Länge: 0,046 km
Straßenbaulast: auf gesamter Länge – Gemeinde Wenzenbach
Widmungsbeschränkung: Gehweg
Begründung:
Der Verbindungsweg zwischen der Straße Geiswinkel und der Böhmerwaldstraße wurde im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Böhmerwaldstraße“ im Gemeindeteil Gonnersdorf mängelfrei hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines beschränkt-öffentlichen Weges. Die Gemeinde Wenzenbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Widmungsrecht (Eigentum).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.11.2019 12:43 Uhr