12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes "Westumfahrung mit Nahversorgungs- (SO) und Wohngebiet (WA)" - Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss (Vertreter des Planungsbüros BBI wurden geladen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 15. Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö beschließend 3

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Beschluss 2

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.07.2021 bis 09.08.2021 Anregungen, Einwendungen und Bedenken vorgebracht wurden, die keine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs erfordern. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind im vorbezeichneten Sachverhalt aufgeführt und Bestandteil dieses Beschlusses. 

Ferner wird angemerkt, dass im Zusammenhang mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Äußerungen zur Planung vorgetragen wurden, die ebenfalls keiner Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanentwurfs bedürfen. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind im vorbezeichneten Sachverhalt aufgeführt und Bestandteil dieses Beschlusses. 

Damit wird der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 14.09.2021 mit Begründung und Umweltbericht festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte 12. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Bestandteile dem Landratsamt Regensburg zur Genehmigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 31.01.2022 10:08 Uhr