Voranfrage zur Nutzungsänderung eines landwirtsch. Nebengebäudes in drei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 447, Gemarkung Wattersdorf, 83629 Weyarn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2020
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Eigentümer des Grundstückes möchten das alte Stallgebäude beseitigen. Stattdessen sollen drei Wohneinheiten an der gleichen Stelle sowie im gleichen Ausmaß entstehen. Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der rechtsgültigen Ortsabrundungssatzung „Weyarn, Mangfallweg 19“. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Mischgebiet dargestellt. Die Antragsteller haben bereits im Vorfeld Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt im Landratsamt Miesbach aufgenommen. Dort haben sie die Auskunft erhalten, dass dem Bauwunsch entsprochen werden kann, sofern die Gemeinde sich bereit erklärt, die Ortsabrundungssatzung entsprechend zu ändern.
Der Gemeinderat konnte sich eine Änderung der Ortsabrundungssatzung „Weyarn, Mangfallweg 19“ vorstellen. Die Antragsteller verpflichten sich dabei, die Kosten für die notwendige Änderung der Ortsabrundungssatzung zu übernehmen (Unterzeichnung Kostenübernahmeerklärung).
Auf dem Baugrundstück sind ausreichend Stellplätze für KFZ entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:35 Uhr