Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 "Fentbach" auf dem Grundstück Fl.Nr. 2398 der Gemarkung Holzolling, Rudolf-Groeschel-Weg 7, 83629 Fentbach; hier: Genehmigung des Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 13.01.2022 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller (Zimmereibetrieb Peter Holzer aus Fentbach) möchte angrenzend an seine bestehende Zimmereilagerhalle einen Anbau errichten. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 37 „Fentbach“ (5. Änderung). Der Antragsteller möchte die bestehende Lager- und Abbundhalle um 7,50 m nach Süden verlängern. Aufgrund der Maße des geplanten Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich. Der Antragsteller hat deshalb einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Die erforderliche Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan entsprechend dem Antrag des Bauwerbers zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, das baurechtliche Verfahren durchzuführen.
Im August 2021 wurde das Grundstück von Bürgermeister Wöhr sowie dem Architekten Herrn Kurz in Augenschein genommen. Es wurde vorgeschlagen, dass bzgl. dem Thema ökologischer Ausgleichsbedarf gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach im Vorfeld eines Änderungsverfahrens die Modalitäten abgesprochen werden. Diese Abstimmung ist nun erfolgt. Ein entsprechender Planentwurf lag in der Bauausschusssitzung vor.
Mit dem vorgelegten Planungsvorschlag bestand grundsätzlich Einverständnis. Die Ausgleichsflächen müssen vertraglich gesichert sein. Die Verwaltung wurde ermächtigt, das weitere Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 08:20 Uhr