Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 323 der Gemarkung Holzolling, 83629 Öd.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 05.05.2022 ö 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller fragen mit Schreiben vom 07.04.2022 an, ob es vorstellbar ist, die rd. 37.000 m² große landwirtschaftliche Fläche, die sich nordöstlich des bestehenden ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Wohnhauses in Öd befindet, als Fläche für eine noch zu errichtende PV-Freiflächenanlage verpachten zu können. Bei der landwirtschaftlichen Fläche handelt es sich laut Antragsteller um eine sehr nasse Wiese, die nicht für die Heu-Herstellung geeignet ist.
Photovoltaikanlagen, die in das öffentliche Stromversorgungsnetz einspeisen, werden grundsätzlich nicht von den Privilegierungstatbeständen des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfasst. Auch eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB scheidet aus, da regelmäßig eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegen wird. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen errichtet werden sollen, erfordert daher generell eine gemeindliche Bauleitplanung.
Der gemeindliche Energieausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 30.06.2021 mit dem Thema PV-Freiflächenanlagen (Meinungsbild zur Errichtung von PV-Anlagen entlang der Autobahn) befasst und hierzu folgenden Beschluss gefasst: 
„Der Sachverhalt zu rechtlich zulässigen Flächen wird zur Kenntnis genommen. Anträge und Bewerbungen werden methodisch als Einzelprüfungen behandelt. Vorrangig soll das Potenzial der Dächer ausgeschöpft werden, ehe wertvolle (landwirtschaftliche) Freiflächen mit Anlagen verbaut würden. Für den Fall, dass der Ausbau der Dachanlagen nicht weiter vorankommt, wird der Energieausschuss nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen Ausschau halten.“
Der Bauausschuss hat sich vor dem Eindruck der aktuellen Weltlage und der aktuellen Aktivität des Landratsamtes zur Erstellung eines landkreisweiten Freiflächenkatasters am 2. Mai 2022 erneut mit dem Thema befasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2022 16:55 Uhr