Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 396 der Gemarkung Wattersdorf, Ignaz-Günther-Straße, 83629 Weyarn; Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 11.07.2022 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 14.07.2022 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 05.05.2022 bereits mit einem Bauwunsch der Antragstellerin befasst. Der Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt und der Bauwerber gebeten, ein Schaugerüst aufzustellen sowie eine Bauberatung des Kreisbaumeisters hinsichtlich der Gestaltung und der weiteren Optimierung der Kubatur in Anspruch zu nehmen. 
Die Antragstellerin hat nun gemeinsam mit ihrem Planer wie gewünscht Rücksprache mit dem Kreisbaumeister gehalten. Die Planung wurde nun, wie vom Kreisbaumeister empfohlen, angepasst und optimiert. 
Entgegen der bisherigen Planung wurde der beantragte Carport mit Glasdach so gekürzt, dass dieser optisch als Tennenauffahrt erscheint. Die Zufahrt wäre unverändert südlich des Grundstückes geplant. Der bisherige 1. Stock des Querbaus an der Klosteranlage sollte beseitigt werden.
Auf dem Grundstück sei stattdessen die Errichtung eines Ersatzwohngebäudes mit Ausmaßen von 8,01 m x 6,99 m geplant. Die ursprünglich geplante Wandhöhe von 6,04 m wurde nunmehr auf 5,40 m reduziert. Die Anordnung der Fenster wurde nochmals aufgrund der Verkürzung der Gebäudehöhen angepasst und optimiert. 
Damit das Gebäude den Verkehr und das Sichtdreieck zur Straße nicht beeinträchtige, wurde das Wohnhaus nun noch etwas weiter in das Grundstück verrutscht. In Absprache mit dem Kreisbaumeister wurde das Wohnhaus so situiert, dass es den Blick zum Dorfplatz und der Kirche und den Klosteranlagen freihält. Hier hat man nach Aussage des Planers sich anhand von der Zuziehung von 3-D-Modellen viel Arbeit und Mühen gemacht. Ebenso wurde ein Schaugerüst aufgestellt.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Zu prüfen war, ob sich das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfügen würde. Aus Sicht der Verwaltung würde das neu geplante Wohnhaus eine zweite Baureihe eröffnen und ggf. Bezugsfälle schaffen. 
Die Bauvorhaben befinden sich in direkter Nähe und in Bezug zu denkmalgeschützten Gebäuden. Das geplante Wohnhaus liegt im Sichtbereich des Einmündungstrichters Ignaz-Günther Straße/J.-B.-Zimmermann-Straße. 
Der Kreisbaumeister konnte sich eine derartige Bebauung grundsätzlich vorstellen (ohne Keller, Obergeschoss mit Kniestock), wenn gleichzeitig der bestehende Wohnhausgebäudeteil entfernt werde. Dadurch werde die Situation zwar nicht ideal, aber besser als jetzt, da die Sicht auf den Hauptbaukörper, die Kirche St. Peter und Paul, frei gemacht würde. Den Beteiligten sei klar, dass es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich im Ortskern und an der Klosteranlage handele und daher mit Bedacht und Umsicht gehandelt werden müsse. 
Der Bauausschuss hatte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Ortsbesichtigung mit Schaugerüst durchgeführt.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und fasste folgenden Beschluss: Die Bewahrung der Höfigkeit des früheren Klosters ist seit Beginn der Dorfentwicklung vor fast 30 Jahren ein wichtiges städtebauliches Ziel, welches auch im Dorfentwicklungsplan und einer Vorkaufsrechtssatzung seinen Niederschlag gefunden hat. Südlich der Ignaz-Günther-Straße wurde deshalb eine entsprechende Bebauungsplanung vorgenommen, die auf diesen Umstand Rücksicht nimmt. Ebenfalls wurde nördlich des Klosterwegs für die Planung entsprechende Mühe verwendet, um die frühere Höfigkeit des Klosters erlebbar zu machen. Nur der zentrale Mittelteil nördlich der Ignaz-Günther-Straße, der zwar mit einer Vorkaufssatzung versehen ist, blieb bisher noch unbeplant. Die denkmalgeschützte Bausubstanz soll auch hier möglichst ungestört erhalten und Sichtbeziehungen ermöglicht werden. Der Bauausschluss empfahl dem Gemeinderat deshalb, zur Gewährleistung der bisherigen Ziele, besonders im Ortskern, eine Veränderungssperre zu erlassen. Im Rahmen der Beplanung solle der Ensembleschutz mit dem BLfD geklärt werden. Weiterhin wurde auf Artikel 15 Absatz 6 BayDSchG verwiesen. Ein Einvernehmen zu der vorgelegten Voranfrage konnte insofern nicht in Aussicht gestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, hier eine entsprechende Veränderungssperre bis zur Augustsitzung beschlussreif vorzulegen und könne hierfür auch rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 11:58 Uhr