Antrag auf Befreiung von der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik-und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“, 83629 Weyarn, Seidinger Str. 9.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.05.2021 ö 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2021 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Im Zuge der derzeit großzügigen staatlichen Fördermöglichkeiten für Heizanlagen­erneuerungen bzw. -austausch plant der Eigentümer des Grundstückes Seidinger Str. 9 in Weyarn auf umweltfreundlichere Energieträger umzustellen mit folgender Begründung:
Ein Baustein bei dieser Maßnahme ist die Solarthermie. Aus Effizienz-, Kosten- und nicht zuletzt auch aus Umweltschutzgründen wäre eine Montage entsprechender Module an den südseitig ausgerichteten Balkongeländern (vorwiegend der Balkon im 1. OG) deutlich sinnvoller als auf dem ost- bzw. westseitig geneigten Satteldach des Wohngebäudes.
Nach einem Beratungsgespräch mit einem Fachbetrieb wären – je nach Leistung eines Solarthermiemoduls – mindestens sechs Module, wahrscheinlich aber nicht mehr als zehn Module notwendig.
Die Effizienzgründe wären in erster Linie folgende:
  • deutlich günstigere Sonneneinstrahlungsvoraussetzungen und -winkel als (unaufgeständert) auf den Dachflächen
  • kaum erwartbare Bedeckung mit Schnee im Winter (also gerade zur Kernzeit von Warmwasserbedarf für die Gebäudeheizung) und somit deutlich höherer Warmwasserertrag
Zwei beispielhafte Kostengründe:
  • deutliche kürzere Verbindungsstrecken zwischen den Balkon-Modulen und der Heizungsanlage im EG als vom Hausdach dorthin
  • staatliche Fördergelder werden durch eben weniger Installationsaufwand (eine Dachmontage ist deutlich aufwändiger und teurer als die Balkonmontage, kürzere Verbindungsstrecken und deutlich weniger Durchbrucharbeiten - vom Dach bis zur Heizungsanlage müssten u.a. drei (Beton)decken durchbrochen werden - schlagen sich ebenfalls in der Kostenbilanz wieder) in deutlich geringeren Umfang abgerufen
Umweltschutzgründe:
  • durch eine erwartbar deutlich höhere Effizienz des sonnenbetriebenen Teils Heizungsanlage ist weniger (fossiler) Brennstoff notwendig und somit eine geringere Emission von Schadstoffen gegeben
Da die derzeitigen Balkongeländer in Holz ausgeführt sind, die witterungsbedingt eine eher dunkle, graue Färbung aufweisen, würden entsprechend ebenfalls dunkle Module keinen allzu großen farblichen Farbkontrast darstellen.
Ich bitte Sie um wohlwollende Prüfung, ob eine Anbringung entsprechender Module an den Balkonen erfolgen kann. Es kann zugesichert werden, dass die Modulhöhe die derzeitige Balkongeländer- bzw. -brüstungshöhe nicht übersteigen wird.
Die beantragte Anbringung entspricht nicht den Festsetzungen der neu erlassenen Solar­energiesatzung der Gemeinde Weyarn. Es handelt sich hierbei um eine Einzel­fall­ent­scheidung. Der Gemeinderat kann zum Vorhaben eine Befreiung von den Fest­set­zun­gen der Solarenergiesatzung erteilen.
Der Erste Bürgermeister sah bei der konkreten Bauform und der umgebenden Bebauung keine Beeinträchtigung des Ortsbildes.
In der Diskussion wurden folgenden Aspekte vorgebracht:
- Um die Weyarner Energieziele zu erreichen, solle man dem Antrag stattgeben und die Errichtung der Solarthermieanlage, die an dieser Stelle des Hauses am effizientesten ist, erlauben.
- Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes sei bei diesem Haus und der Umgebung nicht gegeben.
- Mit Blick auf die erst kürzlich verabschiedete Solarenergieanlagen-Satzung solle aus­drücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.
- Die Firstausrichtung des Hauses müsse in diesem Fall hintanstehen und eine Ausnahme von der Solarenergieanlagensatzung in Kauf genommen werden, weil die Solarthermie­anlage am Balkongeländer größtmögliche Effizienz bringt.
- Man solle, wenn möglich, auf die symmetrische Anbringung der Module achten, um das Haus nicht zu verschandeln.
- Es sei eine Häufung solcher Anträge zu befürchten und der auf dem Dach befindliche Platz würde als ausreichend angesehen
- Es gibt eine große Dachfläche, die genutzt werden könnte. Dann müsste man nicht kurz nach dem Inkrafttreten der neuen Solarenergieanlagensatzung schon wieder eine Aus­nahme genehmigen.

Der Gemeinderat stellte mehrheitlich fest, dass die geplante Anlage in die Fassade des Balkons ein­be­zogen werden könne und als nicht störend in die Fassadengestaltung integriert angesehen werden könne und gab dem Antrag statt. Es sei darauf zu achten, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt werde und die Anlage, wie im Antrag angegeben, nicht über die Balkonbrüstung hinausrage. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr