Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von fünf Gewerbeeinheiten und einer Wohnung an die bestehende Kletterhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 543/1 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld 30, 83629 Weyarn; hier Austauschpläne
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Antragsteller möchten gerne nordwestlich an die bestehende Kletterhalle fünf anstatt bisher beantragt vier Gewerbeeinheiten mit einer Betriebsleiterwohnung errichten. Die Einheit 1, die vorher über zwei Geschosse geplant war, ist nun in zwei Einheiten aufgeteilt worden. Die äußere Hülle bleibe dabei unverändert.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im rechtsgültigen Bebauungsplangebiet Nr. 61 „Am Weigelfeld Nord“ (5. Änderung).
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 12.11.2020 mit dem Antrag befasst und folgenden Beschluss gefasst:
„Einem Genehmigungsfreistellungsverfahren kann aufgrund der Komplexität des Vorhabens nicht zugestimmt werden. Sofern das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von den Abweichungen der Baugrenzen wird nicht in Aussicht gestellt.
Bezüglich der Stellplätze wird das Landratsamt Miesbach gebeten, vor Betriebsaufnahme des geplanten Anbaus dem Bauherrn einen Nachweis über deren Herstellung aufzuerlegen.“
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass derzeit noch nicht alle Stellplätze, die im letzten Bebauungsplan für die Kletterhalle festgelegt wurden, erstellt seien. Das Landratsamt Miesbach wurde gebeten, vom Bauherrn vor Betriebsaufnahme des geplanten Anbaus einen Nachweis (incl. dinglicher Sicherung bei einer Grundstücksteilung) über die Herstellung der Stellplätze aufzuerlegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.05.2021 07:43 Uhr