Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/3 der Gemarkung Wattersdorf in der Rupert-Sigl-Straße, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates/Ferienausschuss, 23.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Dreispänners mit Ausmaßen von 11,53 m x 20,75 m und einer Wandhöhe von 6,50 m sowie einer Dachneigung von 25°. Östlich des Hauptgebäudes ist die Errichtung eines Garagenbaukörpers zur Unterbringung von 8 Kfz mit Ausmaßen von 6,03 m x 19,03 m mit einer Wandhöhe von 3,00 m und einer Dachneigung von ebenso 25° vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt westlich über die Rupert-Sigl-Straße.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Südlich des Bauvorhabens befindet sich der Friedhof sowie der öffentliche Parkplatz mit Sammelstelle für Wertstoffe.
Nach Auskunft des Straßenbauamts Rosenheim sind die Garagenbaukörper in dieser Art nicht genehmigungsfähig, da eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs auf der Münchener Straße zu erwarten wäre.
Eine Rücksprache im Vorfeld der Sitzung mit dem Landratsamt Miesbach hat ergeben, dass im maßgeblichen Geviert sich zwar die Wandhöhe von 6,50 m aber nicht in Kombination mit einer Grundfläche von 239 m² befindet. Als max. Bezugsgebäude dient die Bebauung auf der Fl.Nr. 420/4: WH 7,30 m und GR 170 m². Das Fazit des Landratsamtes ist, dass der beantragte Dreispänner sich bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die umgebende Bebauung einfügt.
Der Ferienausschuss empfahl dem Antragsteller, die Bauberatung im Landratsamt Miesbach wahrzunehmen, da nach Auskunft des Landratsamts Miesbach und der Straßenbaubehörde der Vorbescheid so nicht genehmigungsfähig sei. Grundsätzlich konnte sich der Ferienausschuss im Rahmen der gemeindlichen Zielsetzung einer optimierten und flächensparenden Raumnutzung sehr wohl eine dichtere Bebauung vorstellen. Die Gemeinde bittet das Landratsamt, im Rahmen der Bauberatung einen ortsverträglichen Vorschlag für eine optimale Bebauung im Sinne der Innenverdichtung und Flächeneinsparung zu machen.
Das gemeindliche Einvernehmen konnte aufgrund der behördlichen Auskünfte derzeit nicht erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2020 15:57 Uhr