Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 1244 der Gemarkung Wattersdorf, Großpienzenau, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Mobilfunkmastens mit zugehöriger Technikeinheit westlich der Staatsstraße bei der Ortschaft Großpienzenau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1244 der Gemarkung Wattersdorf. Es handelt sich hierbei um einen feuerverzinkten Stahlbetonmasten mit außen liegenden Gitterrostbühnen aus Stahl zur Befestigung von Antennen. Der Mast ist mit einer Höhe von 44,69 m geplant. Der Mast ist mit einer äußeren Blitzschutzanlage ausgestattet. 
Die Erschließung/Zufahrt erfolgt über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 1247/1 der Gemarkung Wattersdorf.
Bauplanungsrechtlich handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 2 BayBO (bauliche Anlage höher als 30 m).
Die Standortbescheinigung (Bescheinigung gemäß der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder über die erfolgreiche Überprüfung von ortsfesten Funkanlagen) der Bundesnetzagentur (BNetzA) liegt vor.
Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass die Anwohner bei der Standortsuche einbezogen worden sind und ein gemeindliches Prognosegutachten hinsichtlich der Weyarner Werte zu einem günstigen Ergebnis gekommen ist. Der Standort verbessere auch die Situation in Thalham. Weiterhin verfolgt die Gemeinde das Ziel, die bereits im Ort vorhandenen Sender auszulagern und dort zu bündeln.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zum Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr