5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Aufstellungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller hatte im Oktober 2022 einen Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle und einer asphaltierten Lagerfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf in Weyarn, Am Weiglfeld 15, eingereicht.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 13.10.2022 das Einvernehmen dazu grundsätzlich erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachform und der Überschreitung der Baugrenze wurde zugestimmt.
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt mitgeteilt, dass es die Bebauung grundsätzlich so befürworten würde. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachform sowie der Wandhöhe, wird jedoch nicht erteilt. Der Umfang der Änderungen im Bauantrag erfordert jedoch nach Haltung des Landratsamts eine Änderung des Bebauungsplans.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans, durch die die als Befreiung bereits beschlossenen Änderungen rechtlich ermöglicht werden. Dies erfolgte unter der Voraussetzung der Kostenübernahmeerklärung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.04.2023 07:57 Uhr