2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Reinthal Süd"; hier: Genehmigung des Planentwurfs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 27.03.2023 ö beratend 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.02.2023 zum obengenannten Bauantrag folgenden Beschluss gefasst:
„Die Fenster im Wohnteil sollten aus optischen Gründen in der Flucht zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Fensteranordnung an der Firstseite im Osten. Außerdem wird empfohlen, die Südseite des Daches für Photovoltaik zu nutzen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilt der Gemeinderat zum Bauantrag und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung) hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe sein Einvernehmen.“
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt bei der Prüfung des Bauantrags festgestellt, dass der Bauantrag nicht nur hinsichtlich der Wandhöhe dem Bebauungsplan widerspricht, sondern auch wegen dem festgesetzten Baufenster, der vorgeschriebenen zwei Wohneinheiten und der festgesetzten Dachneigung. Das Landratsamt teilte daraufhin dem Antragsteller mit, dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich ist, da derartige Befreiungen bereits die Grundzüge der Planung berühren würden und der Bauantrag daher abgelehnt werden müsste.
Der Antragsteller hat deshalb bei der Gemeinde Weyarn einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der genannten Abweichungen gestellt. Gleichzeitig hat er sich bereiterklärt, die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2023 eine Änderung des Bebauungsplans entsprechend den obengenannten Punkten beschlossen.
Bei der Änderung sind folgende wesentlichen Punkte zu berücksichtigen: 
-zulässige Wandhöhe auf 6,76 m
-Änderung des Baufensters nach Westen (ca. 1,80 m) und Süden (ca. 0,65 m) gemäß beiliegenden Bauantrag
-zulässige drei Wohneinheiten
-zulässige Dachneigung von 20 – 25° statt 22 – 25°.
Das Planungsbüro wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderates von der Verwaltung mit der Durchführung der Änderungsplanung beauftragt und hatte bereits zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden Planentwurf vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Änderungsentwurf des Planungsbüros vom 30.03.2023. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr