A 8 München - Rosenheim Nachträgliche Lärmvorsorge Weyarn 1. Tektur vom 07.07.2022; Stellungnahme zu den Einwänden der Gemeinde mit evtl. Erörterungstermin.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinde Weyarn wurde durch die Regierung von Oberbayern eine Stellungnahme von der Autobahn GmbH bezüglich des Lärmschutz BAB A 8 übermittelt und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. 
Die Gemeinde Weyarn hat nun die Möglichkeit, zum Verfahren eine ergänzende Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus wurde die Gemeinde gebeten, bis zum 04.04.2023 mitzuteilen, ob darüber hinaus eine mündliche Erörterung gewünscht wird. 
Der Gemeinderat sollte über das weitere Vorgehen bestimmen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, einen Erörterungstermin zu fordern und daran teilzunehmen.
Martin Fertl wies auf die Wichtigkeit hin, den Erörterungstermin zu fordern, auf dem die Einwände noch einmal in deutlicher Form vorgebracht werden können. Hier solle zum einen auf die Ausstattung der Lärmschutzwand als PV-Freiflächenanlage hingewiesen und auf die dadurch mögliche Einsparung von landwirtschaftlicher Nutzfläche gedrängt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr