Bestellung einer neuen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Verwaltungsklausur im letzten Jahr hat ergeben, dass der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Weyarn nicht im Bereich der Geschäftsleitung angesiedelt werden soll (Interessenskollision). Bislang ist Herr Haimerl der vom Gemeinderat bestellte Datenschutzbeauftragte der Gemeinde Weyarn. Die Verwaltung hat sich einvernehmlich darauf verständigt, dass zukünftig Frau Tanja Frank diese Funktion übernehmen soll. 
Der /die Datenschutzbeauftragte(r) ist vom Gemeinderat gem. Art. 37 DSGVO zu bestellen. 
Der Gemeinderat beschloss, Herrn Andreas Haimerl von der Tätigkeit als gemeindlicher Datenschutzbeauftragter zu entbinden.
Der Gemeinderat bestellte gleichzeitig Frau Tanja Frank mit Wirkung vom 30.03.2023 gemäß Art. 37 ff. DSGVO zur behördlichen Datenschutzbeauftragten. 
Die Verwaltung wird gem. Art. 37 Abs. 7 DSGVO beauftragt, die Kontaktdaten von Frau Frank als neue gemeindlicher Datenschutzbeauftragte zu veröffentlichen und unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr