Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und integrierter Garage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf, Schloßwiese“. Die Antragsteller haben einen Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu. Diese lautet: Dem Bauwerber wird empfohlen, auf der Südseite des Obergeschosses entweder nur ein Fenster oder zwei einzelne Fenster auszuführen und zu beauftragen. Weiterhin sollte die Verwaltung bis zur Gemeinderatssitzung klären, ob wegen des sich in der Nähe befindlichen Denkmals ein Freistellungsverfahren zulässig ist bzw. die Abklärung mit dem Denkmal gesondert möglich ist. Sollte dies der Fall sein, wird einem Freistellungsverfahren zugestimmt. Im Übrigen wird die Verwaltung ermächtigt, das Einvernehmen gegenüber dem Landratsamt zu erklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:28 Uhr