Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; hier: Austauschpläne.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 der Gemarkung Wattersdorf ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und integrierter Garage zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Wattersdorf, Schloßwiese“.
Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung vom 06.07.2023 mit der Bauangelegenheit befasst und auf Empfehlung des Bauausschusses folgenden Beschluss gefasst:
„Dem Bauwerber wird empfohlen, aus optischen Gründen auf der Südseite des Obergeschosses entweder nur ein Fenster oder zwei einzelne Fenster auszuführen. Weiterhin soll die Verwaltung klären, ob wegen des sich in der Nähe befindlichen Denkmals ein Freistellungsverfahren zulässig ist bzw. die Abklärung mit dem Denkmalschutz gesondert möglich ist. Sollte dies der Fall sein, wird einem Freistellungsverfahren zugestimmt. Die Verwaltung wird andernfalls ermächtigt, das Einvernehmen zum Bauantrag gegenüber dem Landratsamt zu erklären. Der Gemeinderat stimmt der Empfehlung des Bauausschusses zu.“
In Abstimmung mit dem Kreisbaumeister wurde nun nochmals gestalterisch nachgebessert. Der Gemeinde wurden hierzu die geänderten Austauschpläne zugeleitet und um Stellungnahme gebeten.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses, der die in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister vorgenommen gestalterischen Änderungen begrüßte, erteilte der Gemeinderat die Zustimmung zur geänderten Planung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 14:14 Uhr