Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 392 der Gemarkung Holzolling, Holzollinger Straße, 83629 Bruck.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 12.10.2023 | ö | beschließend | 6 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben ist nicht verfahrensfrei gemäß Artikel 57 Abs. 1 Nr. 1 c BayBO, da die Brutto-Grundfläche 100 m² übersteigt.
Nach Aussage der Antragsteller handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen unter den Voraussetzungen, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handele und das Sichtdreieck zur angrenzenden Kreisstraße eingehalten werde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2023 11:32 Uhr