Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf dem elterlichen Grundstück im Ortsteil Naring ein Einfamilienhaus mit integrierter Garage errichten. Bzgl. des Standortes des Wohngebäudes zeigt sich der Antragsteller gesprächsbereit. 
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt.
Sofern der Gemeinderat/Bauausschuss planungswillig ist, könnte ggf. Baurecht über eine Ortsabrundungs- oder Außenbereichssatzung geschaffen werden. Hierzu müsste sich der Antragsteller verpflichten, die bodenpolitischen Grundsätze einzugehen (Bauverpflichtung etc.).
Der Bauausschuss hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Gemeinderat schloss nicht aus, dass er in diesem Fall bauleitplanerisch unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze tätig würde. Hierzu sei es notwendig, sämtliche Alternativen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt abzuklären und dem Bauausschuss anschließend zur weiteren Beurteilung vorzulegen. Der Verwaltung wurde der Auftrag dafür erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr