Antrag auf Erlass einer Ortsabrundungs- bzw. Außenbereichssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hat zum wiederholten Male einen Antrag auf Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus eingereicht. Der Gemeinderat hat sich hierzu in der Vergangenheit bereits mehrfach mit diesem Thema befasst und hierzu wie folgt Beschluss gefasst:
Gemeinderatssitzung 08.11.2018:
Antrag Grundstückseigentümers auf Erlass einer Ortsabrundungs- bzw. Außenbereichssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus. 
Es wird auf den Gemeinderatsbeschluss vom 10.03.2016 verwiesen. An der Rechts- und Sachlage hat sich seither nichts geändert.
Der Gemeinderat sieht weiterhin keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen und lehnt die Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück im Außenbereich weiterhin ab.
Gemeinderatssitzung 10.3.2016:
Anfrage des Grundstückseigentümers wegen Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf, Einhaus.
Seit dem letzten Gemeinderatsbeschluss vom 11.03.2010 hat sich an der Rechts- und Sachlage nichts geändert.
Der Gemeinderat sieht daher keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen. Die Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück im Außenbereich ist planungsrechtlich nicht möglich und wird deshalb weiterhin abgelehnt.
Gemeinderatssitzung 11.03.2010:
Anfrage wegen Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus.
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrmals mit entsprechenden Anfragen, zuletzt in seiner Sitzung am 05.06.2008, befasst. Die Sach- und Rechtslage hat sich seither nicht geändert. 
Nach Aussage von Herrn Kreisbaumeister Pawlovsky besteht hier auch keine Möglichkeit, eine Außenbereichssatzung zu erlassen, da keine „Lücke“ im Sinne der gesetzlichen Voraussetzungen vorliegt.
Der Gemeinderat sieht daher keinen Anlass und keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen. Die Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück wird daher abgelehnt.
Gemeinderatssitzung 05.06.2008:
Antrag des Grundstückseigentümers auf Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf, Einhaus.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 16.09.1999 beschlossen, das Grundstück nicht als Bauland auszuweisen. Der diesem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt hat sich nicht geändert. Der Gemeinderat sieht daher keine Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen.
Gemeinderatssitzung 16.09.1999:
Anfrage des Grundstückseigentümers wegen der Bebaubarkeit des Grundstücks Fl.Nr. 852/4 der Gemarkung Wattersdorf in Einhaus mit einem Wohn- und Betriebsgebäude.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Es ist im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt. Einer Bebauung wird nicht zugestimmt.
Die Gemeinde Weyarn war bislang nicht gewillt, hier bauleitplanerisch tätig zu werden und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern. Auch fehlt es an der notwendigen Erschließung (Ersterschließung notwendig; fehlende Randeinfassung, Straßenbeleuchtung, Abwasser, Asphaltierung etc.).
Zudem ist es fraglich, ob eine Bauleitplanung mangels Ortsanbindung überhaupt rechtlich zulässig wäre. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses lehnte der Gemeinderat mit Bezug auf die bislang gefassten Beschlüsse den Antrag auf Ausweisung von Baurecht auf dem Grundstück im Außenbereich ab. Es wurde auf die bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse verwiesen. An der Rechts- und Sachlage habe sich seither nichts geändert. Der Gemeinderat sah weiterhin keine Möglichkeit, von der bisherigen Beschlusslage abzuweichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr