Lärmaktionsplan Bayern; Start der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  21:30. Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 13.05.2024 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) 21:30. Sitzung des Gemeinderates 16.05.2024 ö beschließend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister informierte: 
Die Regierung von Oberfranken hat kurzfristig auf die Bürgerbeteiligung zur gesetzlich vorgeschriebenen dort angesiedelten bayernweiten Lärmaktionsplanung hingewiesen. 
Der aktuelle überarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplans kann auf www.umgebungslaerm.bayern.de eingesehen werden. 
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht seit dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter: Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth. Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht.
Die Beteiligung ist laut Erstem Bürgermeister mit einem Online-Fragebogen stark formalisiert und bezieht sich weniger auf inhaltliche Änderungen der Lärmaktionsplanung als auf die Zufriedenheit mit dem Prozess der Erstellung und Fortschreibung sowie der Form der Veröffentlichung. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2024 14:33 Uhr