Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1614/1 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.07.2024 ö beratend 2
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2024 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB.
Der Vorbesitzer des Grundstücks hatte bereits mit Bescheid vom 04.04.2019 eine Genehmigung für einen Vorbescheidsantrag erhalten. Nachdem die Geltungsdauer dieser Genehmigung damals nach drei Jahren abgelaufen war, hatte der neue Besitzer einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer gestellt. Das Landratsamt Miesbach hatte mit Bescheid vom 11.07.2022 die Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids genehmigt. Nachdem diese Verlängerung der Geltungsdauer wieder abgelaufen ist, hat der Eigentümer des Grundstücks wiederum mit Schreiben vom 06.06.2024 einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer gestellt.
Gemäß der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu einer weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids. Auf das anliegende Überschwemmungsgebiet wurde erneut ausdrücklich hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2024 07:41 Uhr