Voranfrage zur Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1686/1 der Gemarkung Holzolling in 83629 Haus.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Die Eigentümerin des Grundstückes Fl.Nr. 1686/1 der Gemarkung Holzolling hat bei der Gemeinde angefragt, ob sie für den Familienbedarf südlich auf dem Grundstück im Ortsteil Haus ein Doppelhaus (genaue Lage und Größe ist noch festzulegen) mit entsprechenden Stellplätzen errichten darf.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „Haus“. Zur Verwirklichung des Bauwunsches müsste die bestehende Satzung entsprechend geändert werden.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu und beschloss: Der Gemeinderat kann sich unter der Voraussetzung, dass die bodenpolitischen Grundsätze eingehalten werden und hierzu die üblichen vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, eine Änderung der bestehenden Außenbereichssatzung „Haus“ vorstellen. Die Antragsteller haben sich dabei zu verpflichten, die Planungskosten zu übernehmen. Hinsichtlich weiterer Planungsschritte soll im Rahmen der Planung eine Bauberatung zur Situierung der Gebäude erfolgen.
Sofern die Kostenübernahme für die Planung erfolgt, wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Planungsauftrag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2024 07:22 Uhr