Antrag der CSU-Fraktion auf Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn; hier: Bestimmung eines/einer Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin für die Dauer der noch laufenden Legislaturperiode bis 2026.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die CSU-Fraktion stellte den Antrag, für die restliche Legislaturperiode einen Dritten Bürgermeister zu bestimmen, um für den Amtswechsel des Bürgermeisters Leonhard Wöhr gerüstet zu sein und damit das Verwaltungswissen auch auf jüngeren Schultern ruhe. Bürgermeister Wöhr betonte in seinem Statement, dass er definitiv 2026 nicht mehr zur Verfügung stehe. Er appellierte an das Gremium, sich bei der folgenden Diskussion mit dem gebotenen gegenseitigen Respekt zu behandeln. In der Folge wurden die konträren Positionen der Gemeinderäte zu dem Antrag ausgetauscht:
Betty Mehrer, Markus Bauer, Franz Demmelmeier, Martin Fertl, Anian Rutz, Anschi Hacklinger, Phillipp Eikerling sprachen sich in der Diskussion gegen den vorliegenden Antrag aus. 
Dabei wurden in der Diskussion im Wesentlichen folgende Argumente gegen den Antrag vorgebracht:
- 2020 sei entschieden worden, nur einen Zweiten Bürgermeister im Gemeinderat zu wählen.
- Der Antrag sei politisch motiviert, um einen möglichen CSU-Bürgermeister-Kandidaten in Vorteil zu bringen, was die Chancengleichheit weiterer Kandidaten aushöhle.
- Die Notwendigkeit eines Wissenstranfers sei nicht gegeben, auch nach der Wahl 2026 könnten entsprechende Fortbildungen von Bürgermeistern erfolgen.
- Der Zweite Bürgermeister habe ausreichend Ressourcen, um alle Termine abzudecken.
- Der Wahlausgang und die Ämterbesetzungen können nicht vorhergesagt werden.
- In einem Leserbrief im Merkur sei schon Unverständnis über das Vorgehen bekundet worden.
- Für das zusätzliche Ehrenamt fallen monatliche Aufwandsentschädigungen an (es sind mindestens 166,- € /Monat anzusetzen).
- Das gute Verhältnis im Gemeinderat leide und die Bevölkerung habe dafür kein Verständnis
- Der Wahlkampf würde frühzeitig eröffnet.
Befürwortend für die Ausbringung des Amtes meldeten sich Albert Zinsbacher, Anton Zwickl, Florian Holzmann, Johannes Wieser, Hans Holzinger, Angelika Viellechner zu Wort.
Im Wesentlichen wurden folgende Argumente vorgebracht:
- Das Verwaltungswissen solle an Jüngere im Gemeinderat weitergegeben und breiter gestreut werden.
- Eine diesbezügliche Fortbildung solle möglichst frühzeitig erfolgen.
- Die Außenwirkung des CSU-Antrags für ein Drittes Bürgermeisteramt dürfe nicht überbewertet werden.
- Die Wahl eines Dritten Bürgermeister/einer Dritten Bürgermeisterin sei eine Möglichkeit, um motivierte Personen im Gemeinderat zu fördern.
- Man schaffe eine breitere Risikovorsorge.
- Jede Gruppierung im Gemeinderat habe die Chance, jemanden zur Abstimmung für das Amt vorzuschlagen.
Im Ergebnis wurde mehrheitlich (10:7 Stimmen) vom Gemeinderat beschlossen, einen 3. Bürgermeister zu wählen und § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Weyarn wie folgt zu ändern:
„§16 Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung, Aufgaben
(1) Die/der Erste Bürgermeister wird im Fall der Verhinderung in folgender Reihenfolge vom zweiten Bürgermeister und von dem oder der dritten Bürgermeister/-in vertreten (Art. 39 Abs. 1 Satz 1 GO).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr