Voranfrage zur Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 373/4 der Gemarkung Wattersdorf im Mangfallweg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.NR. 373/4 der Gemarkung Wattersdorf möchte das Obergeschoss samt Dach des bestehenden Wohnhauses im Mangfallweg in Weyarn in Richtung Norden um 4 m zu Wohnzecken erweitern.
Die Abstandsflächen können in Richtung Osten nicht eingehalten werden. Die hierzu erforderliche Abstandsflächenübernahme wird durch den Nachbarn (Mutter des Antragstellers) übernommen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Hinsichtlich der Hanglage wurde auf eine sturzflutsichere Bauweise hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2025 14:38 Uhr