Teilfortschreibung Windkraft; Information zur Sachlage - Ausweisung einer Vorrangfläche.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 10.04.2025 ö beschließend 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Erste Bürgermeister informierte über die mit der Ausweisung der Vorrangfläche verbundenen Folgen für die Gemeinde. Es gebe die Möglichkeit, dazu auf zwei Ebenen Stellung zu nehmen: Zum einen beim Planungsverband Oberland, zum anderen beim Planungsverband Südostbayern.
Die Verfahrensunterlagen seit dem 7. April 2025 im Internet eingestellt unter https://www.region-oberland.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen (https://www.region-oberland.bayern.de/fortschreibung-wind ) und unter www.regierung.oberbayern.bayern.de > Service > Raumordnung, Landes- und Regionalplanung > Regionalplanung > Oberland > Laufende Fortschreibungen des Regionalplans Oberland (17) 
Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind zu beteiligen:
  • die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
  • die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
  • die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
  • die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
  • die Öffentlichkeit
Zu diesem Zweck liegt – neben der Veröffentlichung im Internet – der Entwurf der 1X. Fortschreibung des Regionalplans Oberland vom 07. April 2025 ab 12 Uhr bis zum 19. Mai 2025 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Oberbayern, Zimmer 5418, Maximilianstraße 39, 80538 München, sowie bei allen Landratsämtern der Region öffentlich aus. Näheres kann den jeweiligen Amtsblättern entnommen werden.
Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 19. Mai 2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberland, Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, E-Mail: Region17@lra-toelz.de zu äußern.
Nach Ablauf der o. g. Beteiligungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 3 BayLplG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Überraschenderweise ist die Gemeinde Weyarn nun doch noch zu einer Vorrangfläche Windkraft im Bereich Sonderdilching gekommen, die bislang als „Pufferfläche“ vorgehalten war. 
Die Gemeinde Weyarn kann als Träger öffentlicher Belange dazu Stellung nehmen. Der Planungsausschuss muss die jeweiligen Stellungnahmen dann wie in einen Bauleitplanverfahren abwägen.
Grundsätzlich sollte das Thema im Energieausschuss vorbehandelt werden. Bei der informellen Beteiligung im letzten Jahr bei einer größeren Anzahl von Flächen hatte die Gemeinde Weyarn keine Einwendungen, lediglich sachliche Aspekte. Die damalige Stellungnahme bei der nun als Vorrangfläche vorgeschlagenen Fläche war, dass sie möglichweise im Wasserschutzverfahren zugunsten Feldkirchen-Westerham eine Rolle spielen wird. Der Verfahrensstand ist der Gemeinde allerdings unbekannt. Hier wurde auf das WWA Rosenheim verwiesen. Derzeit ist es noch kein offizielles Wasserschutzgebiet, sodass es sein kann, dass das WWA Rosenheim als Träger öffentlicher Belange hierzu eine Stellungnahme abgibt.
Parallel dazu hat der benachbarte Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern (zuständig für LKRs RO) in seiner Sitzung am 12.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 16. Teilfortschreibung „Kapitel B V 7 Energieversorgung – Windenergie“ beschlossen. 
Hierzu wurden die Verfahrensunterlagen seit dem 09. April 2025 ins Internet eingestellt. Der Entwurf kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
  • auf der Website des Regionalen Planungsverbandes: 
Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 06. Juni 2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Südostoberbayern, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting, E-Mail: region18@lra-aoe.de zu äußern.
Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die die Gemeinde betreffenden Belangen nicht berührt sind oder Einverständnis besteht.
Die Anwesenden erklärten, dass eine Vorbehandlung im Energieausschuss nicht notwendig sei. Der Gemeinderat beschloss, keine Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windkraft abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 07:51 Uhr