10. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 69 für das "Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord", Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfl.) Gem. Wattersdorf; hier: Genehmigung des Planentwurfes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die ortsansässige Baufirma möchte am bestehenden Standort in Weyarn an der Seidinger Straße das Betriebsgelände erweitern. 
Der Gemeinderat hatte hierzu in seiner Sitzung vom 07.02.2024 einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Die Verwaltung wurde dabei vom Gremium beauftragt, diverse Fragen (Erschließung, städtebaulicher Vertrag, Ortsanbindung etc.) zu klären.
In Absprache mit den Grundstückseigentümern sowie dem für die erforderliche Planung beauftragten Planungsverband München wurde ein erster Planentwurf ausgearbeitet, der dem Bauausschuss in der Sitzung am 09.12.2024 ausgiebig vom Planungsverband erläutert wurde. Der Gemeinderat hat daraufhin auf Empfehlung des Bauausschusses in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den damaligen Planstand zur Kenntnis genommen und die die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der südliche Bereich mit der Schreinerei, welcher als Gewerbegebiet dargestellt ist, aufgrund der tatsächlichen Nutzung nicht besser als Mischgebiet dargestellt werden soll. Ebenso wäre der südöstliche Zuschnitt des gewerblichen Bebauungsplans hinsichtlich des Geltungsbereiches mit dem Landratsamt zu klären.
Die Prüfungen sind erfolgt und mit dem Antragsteller und Grundstückseigentümern abgestimmt und entsprechend in den Planentwurf eingearbeitet worden.
Beschluss 1: Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 69 „Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord“, Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfl.) der Gemarkung Wattersdorf. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis das weitere Verfahren durchzuführen. Vor der Schaffung von Baurecht ist der ökologische Ausgleich vertraglich sicherzustellen.
Beschluss 2: Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 „Gewerbegebiet Seidinger Straße Nord“, Fl.Nrn. 527 sowie 526/2 (Teilfl.) der Gemarkung Wattersdorf. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis das weitere Verfahren durchzuführen. Vor der Schaffung von Baurecht ist der ökologische Ausgleich vertraglich sicherzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr