Änderung der Einbeziehungssatzung Reinthal-Mitte zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Genehmigung des Planentwurfes - Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im Januar 2025 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport eingereicht. 
Der Gemeinderat hat dabei in seiner Sitzung vom 09.01.2025 folgenden Beschluss gefasst: 
„Der Gemeinderat stimmte der geänderten Planung unter folgendem Vorbehalt grundsätzlich zu: Die Verwaltung wurde mit der Prüfung beauftragt, ob die gewünschte Bausituation nachteilige Auswirkungen auf die Oberflächenentwässerung habe, was aufgrund der Feststellungen des Landesamts für Umwelt nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei sicherzustellen, dass die Nachbargrundstücke durch die Erhöhung der Baugrenzen nicht durch Oberflächenwasser beeinträchtigt würden. Ebenso wurde der Bauherr darauf hingewiesen, dass ein etwaiger erhöhter Ausgleichsflächenbedarf von ihm zu übernehmen sei. Hingewiesen wurde zudem darauf, dass das oberflächennahe Untergeschoss im Falle von Sturzfluten gefährdet sei. Unter dieser Voraussetzung wurde eine erforderliche Änderung der Einbeziehungssatzung hinsichtlich des anzupassenden Grenzabstandes sowie der Stellung der vorgesehenen Carports unter den angeführten Bedingungen in Aussicht gestellt. Die entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde bereits vorgelegt. Weiterhin sei die Erstellung einer geänderten Grünordnung auch dinglich zu sichern.“
Der Antragsteller hat gegenüber der Verwaltung mitgeteilt, dass ihm die Sturzflutenproblematik sowie das Thema Oberflächenwasser bekannt sei. In der Vergangenheit (letztmalig 2021) stand südlich auf dem Grundstück Wasser. Ursächlich hierfür war jedoch eine nicht gefasste Quelle. Diese wurde inzwischen gefasst und aus dem Gefahrenbereich abgeleitet. Ferner verwies der Antragsteller darauf, dass er ein hochwasserangepasstes Gebäude errichten werde. Er teilte ebenso mit, dass er – wenn gefordert oder erwünscht – bezüglich des Themas „Hochwasser“ eine entsprechende Haftungsfreistellung unterzeichnen werde. 
Das Planungsbüro hatte zur Bauausschusssitzung vom 07.04.2025 einen Planentwurf bzgl. der erforderlichen Änderung der bestehenden Einbeziehungssatzung „Reinthal-Mitte“ vorgelegt. Was die Anforderungen an den naturschutzfachlichen Ausgleich anging, bestand dabei noch Klärungsbedarf mit der UNB.
Der Bauausschuss nahm Kenntnis vom derzeitigen Planstand. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des erforderlichen Ausgleichsbedarfs wurde um Wiedervorlage im Bauausschuss gebeten.
Der neue Vorschlag des Planungsbüros hat das Ziel, die Eingriffsflächen zu reduzieren. Unter Verwendung des neuen Leitfadens für die Bauleitplanung ergibt sich bei einer Eingriffsfläche von 560 m² eine Ausgleichsfläche von knapp 300 m². Die UNB wurde hierzu um Zustimmung zum neuen Kompensationsvorschlag gebeten. Eine Rückmeldung hierzu stand am Tag der Sitzung noch aus.
Dem Vorschlag wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen. Beim Bauantrag ist auf eine hochwassersichere Bauweise zu achten. Im Übrigen ist die Erbringung des ökologischen Ausgleichs vertraglich sicherzustellen, bevor das Baurecht geschaffen wird.
Sofern die Entwurfsfassung noch naturschutzfachlich nachgebessert werden müsse, wurde die Verwaltung ermächtigt, dies noch vor der 1. Auslage durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2025 15:43 Uhr