Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1539/2 der Gemarkung Holzolling, Im Goldenen Tal, 83629 Naring; Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit Anträgen zu einer möglichen Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1539/2 der Gemarkung Holzolling im Ortsteil Naring befasst. Letztmalig befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 10.04.2025 mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes mit einem Dreispänner incl. Garagen und Stellplätzen. 
Der Gemeinderat fasste dabei folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat beschließt die Empfehlung des Bauausschusses. Diese lautet: Der Bauausschuss sieht im Abgleich mit der umgebenden Bebauung das Problem einer mangelnden Einfügung nach dem Maß der baulichen Nutzung und der baulichen Unzulässigkeit. Insofern kann das Einvernehmen mangels baurechtlicher Einfügung nicht erteilt werden. Auf die schwierigen und besonderen naturschutzfachlichen Belange sowie die Topografie und die Entwässerungsproblematik (Nähe zum angrenzenden Mühlbach) wird hingewiesen. Dem Bauwerber wird empfohlen, sich nach dem Vorbescheid zu richten.“ 
Das Landratsamt Miesbach als Baugenehmigungsbehörde teilte der Gemeinde nun mit Schreiben vom 21.05.2025 mit, dass nach Vorlage eines sog. Einfügenachweises eine Einfügung sowohl nach der Art als auch nach dem Maß der baulichen Nutzung gegeben sei. Das Landratsamt bittet die Gemeinde daher, die bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. 
Die Verwaltung hat daraufhin Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen und gebeten, vor der Sitzung noch eine gemeinsame Ortseinsicht vorzunehmen. Dem wurde vom Landratsamt zugestimmt, da die Beurteilung nach Aktenlage erfolgt war. Aus Termingründen konnte vor der Sitzung kein Ortsterminmehr stattfinden.
In der Diskussion im Bauausschuss bekräftigten einige Mitglieder ihre Ablehnung mit den problematischen topographischen Verhältnissen der Fläche und der dort herrschenden Feuchtigkeit aufgrund des Untergrunds und des Hangwassers sowie der Nähe zum Mühlbach, der schwierigen Ausfahrtssituation am engen Berg, der umfangreichen Flächenversiegelung, die eine mangelnde Versickerung verursache und der in der Umgebung beispiellosen Baumasse, die sich aufgrund der Größe nicht einfüge, was in § 34 BauGB zwingend gefordert ist.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stellt der Gemeinderat den Tagesordnungspunkt zurück. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit dem Landratsamt bis zur nächsten Sitzung eine Ortseinsicht auf dem Grundstück vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2025 12:22 Uhr