Antrag auf Baugenehmigung zur Wiedererrichtung der traufseitigen Laube am ehemaligen Wirtschaftsteil eines Bauernhauses auf dem Grundstück Fl.Nrn. 728 und 729 der Gemarkung Gotzing, Ferdinand. 83629 Gotzing.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragstellerin möchte gerne an der bestehenden Tenne des ehem. landwirtschaftlich genutzten Gebäudes den teilweise bereits bestehenden Laubengang wiederherstellen bzw. erneuern. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist es auch als bebaute landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. 
Das in Sichtbeziehung befindliche östliche Nachbargebäude (Nudler 1) steht unter Denkmalschutz.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Aufgrund der Nähe zum denkmalgeschützten östlichen Nachbargebäude (Nudler 1) wurde eine Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Miesbach am Verfahren empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2025 12:22 Uhr