Bauantrag zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf, Am Weiglfeld, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2020

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zur Absicherung des Betriebsgeländes der Firma Fritzmeier muss diese westlich, entlang des Gehwegs, einen Zaun errichten. Der Zaun soll mit einer Höhe von 2,23 m ausgeführt werden (diese Höhe ist nötig für eine mögliche Sicherheitszertifizierung).
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“. Demnach ist laut Punkt 12.5 eine „Einfriedung des Betriebs­geländes nur entlang der Zaunlinie zulässig. (…) Die Gestaltung soll mit Punktfundamenten erfolgen. Zulässig sind nur Maschendraht- oder Metallgitterzäune in grauer/grüner Farbe, die landwirtschaftlich unauffällig wirken. Der landschaftlichen Einbindung dient auch die Festsetzung der maximalen Höhe, sowie die Bepflanzung mit Kletterpflanzen.“
Zur genauen Höhe gibt es im Bebauungsplan keine weiteren Angaben. Laut BayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m verfahrensfrei. Es wurde festgestellt, dass an dem Standort auch 2,23 m nicht störend seien.
Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, der Firma Fritzmeier für den beantragten Zaun mit einer Höhe von 2,23 m eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ hinsichtlich der Zaunhöhe zu erteilen.
Dem stimmte der Gemeinderat zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2021 10:37 Uhr