Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1573/1 der Gemarkung Holzolling, Zur Obermühle, 83629 Naring.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf dem elterlichen Grundstück im Ortsteil Naring ein Einfamilienhaus mit integrierter Garage errichten. Bzgl. des Standortes des Wohngebäudes zeigt sich der Antragsteller gesprächsbereit.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als bebautes Grundstück im Außenbereich dargestellt. Über eine Ortsabrundungs- oder Außenbereichssatzung könne Baurecht geschaffen werden. Hierzu müsste sich der Antragsteller verpflichten, die bodenpolitischen Grundsätze einzugehen (Bauverpflichtung, Eigennutzung etc.).
Der Bauausschuss hatte am 05.02.2024 eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Der Gemeinderat hatte hierzu in der Sitzung vom 07.02.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat schloss nicht aus, dass er in diesem Fall bauleitplanerisch unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze tätig würde. Hierzu sei es notwendig, sämtliche Alternativen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit mit dem Landratsamt abzuklären und dem Bauausschuss anschließend zur weiteren Beurteilung vorzulegen. Der Verwaltung wurde der Auftrag dafür erteilt.“
Die Verwaltung hatte daraufhin gemeinsam mit dem Kreisbaumeister sowie dem Antragsteller am 27.02.2024 eine Ortseinsicht vorgenommen. Der Kreisbaumeister kann sich einen Queranbau an den Gebäudebestand „Zur Obermühle 2“ vorstellen unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde hier bauleitplanerisch tätig werde, da es sich bauplanungsrechtlich um eine Außenbereichslage gem. § 35 BauGB handele. Eine Bebauung an den Alternativstandorten des Antragstellers schloss der Kreisbaumeister aus, da die notwendigen Abstände zur angrenzenden Wohnbebauung/Bach nicht eingehalten werden könnten.
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zu: Man könne sich unter Beachtung der bodenpolitischen Grundsätze vorstellen, an der vom Kreisbaumeister bevorzugten Stelle bauleitplanerisch tätig zu werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren mit dem Landratsamt zu klären und dem Bauausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr