4. Änderung der Gebührensatzung zur Hauskläranlagensatzung in der Gemeinde Weyarn (KSHKS) - Bestätigung des Beschlusses des KU-Verwaltungsrats.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsrat (Kommunalunternehmen Gemeindewerke Weyarn) Sitzung des Verwaltungsrates 12.12.2024 ö 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö 22

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hatte dem Kommunalunternehmen Ende Oktober kurzfristig mitgeteilt, dass die bestehenden Hausklärschlammgebühren neu kalkuliert wurden und bereits zum 01.11.2024 angepasst und in Kraft treten sollen. Die Vorstände des Kommunalunternehmens wurden zu einem Gesprächsaustausch in Rathaus der Nachbargemeinde gebeten. 
Der bisherige Gebührensatz mit 60,00 € je Kubikmeter Räumgut, letztmalig geändert am 01.09.2014, müsse auf 95,00 € je Kubikmeter Räumgut erhöht werden, um die Gebührenerhöhung in Feldkirchen-Westerham auch in Weyarn umzusetzen. Der Verwaltungsrat der KU Gemeindewerke Weyarn hatte am 12.12.2024 die Änderung der Satzung KSHKS beschlossen und bat den Gemeinderat um Bestätigung.
In der vorangegangenen Verwaltungsratssitzung wurde die Änderung der Gebührensatzung KSHKS von 60,00 € je Kubikmeter Räumgut auf 95,00 € je Kubikmeter Räumgut beschlossen. 
Die Vorstände des Kommunalunternehmen KU wurden gleichzeitig beauftragt, die mit der Gemeinde Feldkirchen-Westerham geschlossene Zweckvereinbarung über die Abfuhr und Verarbeitung des Hausklärschlammes im Klärwerk der Gemeinde Feldkirchen-Westerham entsprechend anzupassen und zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat nahm den Satzungsbeschluss des Verwaltungsrats der KU Gemeindewerke Weyarn zustimmend zur Kenntnis und bestätigte ihn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2025 07:22 Uhr