Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 einschließlich Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm; Beratung und Erlass
Daten angezeigt aus Sitzung:
Stadtratssitzung, 13.03.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit den darin festgelegten Festsetzungen wird erlassen:
Haushaltssatzung
der Stadt Windischeschenbach, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
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12.973.950 Euro
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und im
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Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
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4.053.300 Euro
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ab.
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§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 272.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 370 v.H.
- Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 340 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Windischeschenbach,
Stadt Windischeschenbach
Budnik
Erster Bürgermeister
- Der beiliegende Stellenplan, der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.12.2024 16:09 Uhr