Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung für die Jahre 2025 bis 2028; 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2024 ö 3

Beschluss

  1. Die Verbrauchsgebühren werden ab 01.01.2025 auf 2,68 € festgesetzt.

  1. Folgende Änderungssatzung wird beschlossen:
„Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende 
4. Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 15.10.2015
§ 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,68 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,68 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ist kein Bauwasserzähler vorhanden, wird für den Verbrauch von Bauwasser je angefangene 100 m² Geschoßfläche ein Verbrauch von 15 m³ Wasser berechnet.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Windischeschenbach, xx.xx.xxxx“
Stadt Windischeschenbach 


Budnik
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2025 14:22 Uhr