Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 einschließlich Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm; Beratung und Erlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 12.03.2025 ö 3

Beschluss

1.
Die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit den darin festgelegten Festsetzungen wird erlassen:

Haushaltssatzung

der Stadt Windischeschenbach, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
13.905.200 Euro
und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.909.700 Euro
ab.


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.500.000 Euro festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        340 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Windischeschenbach,                 2025

Stadt Windischeschenbach



Budnik
Erster Bürgermeister

Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuer wurden in einer Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                230 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                230 v.H.



2.
Der Stellenplan, der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2024 bis 2028 werden in der beiliegenden Fassung genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: Erster Bürgermeister Budnik, Zweiter Bürgermeister Sperber, Dritte Bürgermeisterin Kreinhöfner, die Stadträte*innen Brünnig, Gierisch, Hartmann, Punzmann Andreas, Sauer, Stessmann, Weidner, Wilhelm, Witt Nein-Stimmen: die Stadträte*innen Gaach, Herrmann, Lehner, Übelacker,

Datenstand vom 17.04.2025 15:50 Uhr