Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 einschließlich Stellenplan, Finanzplan und Investitionsprogramm; Beratung und Erlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 13.03.2024 ö 3

Beschluss

  1. Die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit den darin festgelegten Festsetzungen wird erlassen:
Haushaltssatzung

der Stadt Windischeschenbach, Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
für das Haushaltsjahr 2024


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Windischeschenbach folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
12.973.950 Euro
und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
  4.053.300 Euro
ab.



§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 272.000 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        370 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                        370 v.H.

  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        340 v.H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.


Windischeschenbach, 

Stadt Windischeschenbach



Budnik
Erster Bürgermeister


  1. Der beiliegende Stellenplan, der Finanzplan sowie das Investitionsprogramm 2023 bis 2027 werden genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2024 16:09 Uhr