Bebauungsplan Nr. 72 "Schlagenhausermühle I", 2. Änderung und Erweiterung gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB); hier: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 04.02.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der vorhabenbezogenen 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ gemäß dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ in Wolnzach umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 959, 959/2 und 959/3 sowie 958 Teilfläche der Gemarkung Wolnzach sowie die Grundstücke Fl.Nr. 347/6, 347/5 und 347/3 und 347/4 sowie 388/6 Teilfläche. der Gemarkung Gosseltshausen.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:

Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 957/2, 957/10 sowie 956 der Gemarkung Wolnzach

Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 960 und 960/1 sowie östliche Restfläche Fl.Nr. 958 der Gemarkung Wolnzach

Südliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 346/1 der Gemarkung Gosseltshausen

Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 347/2 der Gemarkung Gosseltshausen

Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:


Mit der Aufstellung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Schlagenhausermühle I“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die städtebauliche Anpassung der bereits vom ursprünglichen Bebauungsplan umfassten Grundstücke des Gewerbegebietes Schlagenhausermühle sowie die Einbeziehung der Südöstlich an den ursprünglichen Bebauungsplan angrenzenden Grundstücke zur Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes geschaffen werden.

Mit der Ausarbeitung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ wird das Büro Kunze Seeholzer architektur & stadtplanung, Fleischerstraße 16, 80337 München, beauftragt.

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet „Schlagenhausermühle I“ soll im Laufe des Verfahrens für einen Teilbereich des Geltungsbereiches als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Derzeit kann noch nicht abgesehen werden, für welchen Teilbereich dies erfolgen wird. Sobald der Planungsstand hierzu konkrete Einschätzungen zulässt, sind Aufstellungsbeschluss und Verfahrensgang durch entsprechende Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien anzupassen. Des Weiteren sind mit dem Vorhabenträger eine entsprechende Planungskostenübernahmevereinbarung sowie ein Erschließungs- und Durchführungsvertrag abzuschließen. Die verbleibende Restfläche wird voraussichtlich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2021 08:49 Uhr