Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Umgriff des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 77/2 und 79/1 der Gemarkung Gebrontshausen.
Die Grenzen des Geltungsbereiches werden wie folgt festgesetzt:
Nördliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 79/2 und 77 der Gemarkung Gebrontshausen
Östliche Grenze:
Grundstücke Fl.Nr. 79/4 sowie 15/3 und 15 der Gemarkung Gebrontshausen
Südliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 674/5 und 674/6 der Gemarkung Gebrontshausen
Westliche Grenze:
Grundstück Fl.Nr. 77/4 und 84/1 der Gemarkung Gebrontshausen
Die Grenzen des Plangebietes sind im nachfolgenden Lageplan umrandet dargestellt:
Mit der Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Gebrontshausen-West“ soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine weitere Bebauung bzw. Nachverdichtung im Rahmen des Einfügungsgebotes nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) für die vorgenannten Grundstücke im Geltungsbereich geschaffen werden.
Mit der Ausarbeitung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Gebrontshausen-West“ wird das Büro Eichenseher Ingenieure, Luitpoldstraße 2a, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, beauftragt.
Die Grundstückseigentümer haben sich im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten zu verpflichten.