Antragsteller/Bauherr: Firma SUMTEQ GmbH; hier: Gemeindliches Einvernehmen zum Erlaubnisantrag nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Einbau eines Aceton-Lagers in das bestehende Betriebsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053/1 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 18 - 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Wolnzach) Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschliessend 5

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück Fl.Nr. 1053/1 der Gemarkung Wolnzach befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 „An der Auenstraße“, 1. Änderung und entspricht gemäß Antragsteller/Bauherr den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Die Firma SUMTEQ GmbH beantragt mit Erlaubnisantrag nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) den Einbau eines Aceton-Lagers in das bestehende Betriebsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053/1 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 18 – 20 (Hopfenveredelung St. Johann, vormals Nateco2). 

Das Erlaubnisverfahren wird durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberbayern durchgeführt. Im Rahmen der Fachstellenbeteiligung durch das Gewerbeaufsichtsamt wurde das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Bauverwaltung um Abgabe einer baurechtlichen Stellungnahme gebeten, wozu das gemeindliche Einvernehmen des Marktes Wolnzach einzuholen ist. 

Ferner wurden durch das Gewerbeaufsichtsamt die weiteren Fachstellen des Landratsamtes wie die Untere Immissionsschutzbehörde beteiligt. Diese geben ihre Stellungnahmen dem Gewerbeaufsichtsamt gegenüber ab. 

Beschluss

Der Erlaubnisantrag nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Einbau eines Aceton-Lagers in das bestehende Betriebsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053/1 der Gemarkung Wolnzach, Auenstraße 18 - 20 wird befürwortet, jedoch nur, sofern und soweit die nachfolgenden Bedingungen eingehalten und erfüllt sind: 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird angehalten, den Markt Wolnzach vor Erteilung einer Baugenehmigung über evtl. für den Markt relevante Stellungnahmen und Auflagen in Bezug auf den Brandschutz zu informieren. Dem Markt Wolnzach soll die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Sollte das Landratsamt zur Ansicht kommen, dass hinsichtlich des Brandschutzes neue Pflichten auf die Marktgemeinde zukommen, so ist über das gemeindliche Einvernehmen in erschließungsrechtlicher Hinsicht erneut und gesondert zu entscheiden.

Von dem geplanten Aceton-Lager darf keinerlei Gefährdung der bestehenden Umgebungsbebauung ausgehen. Ferner darf die weitere städtebauliche Entwicklung der Marktgemeinde in den Bereichen der Auenstraße durch das Aceton-Lager in keiner Weise beeinträchtigt werden. 

Eine Einleitung von giftigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen in das gemeindliche Kanalnetz sowie in die angrenzende Wolnzach hat zu unterbleiben. 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird ferner angehalten, die zuständigen Fachstellen zu beteiligen.

In planungs- und erschließungsrechtlicher Hinsicht bestehen vorbehaltlich der Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen keine Bedenken. 

Der Bauausschuss des Marktes Wolnzach erteilt nur vorbehaltlich der Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorstehenden Antrag. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Antragsschreiben_Erlaubnisantrag_§18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV (.pdf)
I.Prüfbericht zum Erlaubnisantrag nach §18 BetrSichV_TÜV Süd (.pdf)
II.211111_CO2 Extraktion_SUMTEQ_Wolnzach (.pdf)
II.211129_Beschreibendes Dokument HD17_TÜV_LM (.pdf)
III.Abnahme B601_DEKRA (.pdf)
III.Anlage Materialien B601_Sielmann (.pdf)
III.Druckprüfprotokoll B601_DEKRA (.pdf)
III.Statik B601_Laue Engineering (.pdf)
III.Zeichnung B601_Sielmann (.pdf)
IV.200723_Kurzgutachten_final_weyer (.pdf)
V.Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Boden _2_DIBt (.pdf)
V.Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Boden_1_DIBt (.pdf)
V.Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Fugen_DIBt (.pdf)
V.Konformitätserklärung Bodenbeschichtung_Buschheuer (.pdf)
V.Zeichnung Bodenbeschichtung_Kiefl (.pdf)
V.Zeichnung Gesamtlayout_27.10.2022_Kiefl (.pdf)
VI.RuI Aceton-Management_Stand 02.03.2022 (.pdf)
VI.RuI Gelbildung_Stand 02.03.2022 (.pdf)

Datenstand vom 04.07.2022 09:00 Uhr