Innenbereichssatzung Nr. 2 "An der Weinzierlstraße" in Niederlauterbach, 1. Änderung; hier: Abwägung der Stellungnahmen zu den Äußerungen der Öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und erneute Billigung des Satzungsentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Wolnzach) Sitzung des Marktgemeinderates 14.07.2022 ö beschliessend 8

Sachverhalt und rechtliche Würdigung

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach hat in seiner Sitzung vom 12.11.2020 die Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 2 „An der Weinzierlstraße“ in Niederlauterbach, 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 12.04.2022 bis 24.05.2022 die öffentliche Auslegung sowie mit Schreiben vom 04.04.2022 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchgeführt. Es liegen keine Bedenken und Anregungen oder Stellungnahmen der Öffentlichkeit vor.

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Wolnzach stimmt der vom Büro Schröter, Dipl.-Ing. Sonja Schröter, Abensberg, ausgearbeiteten vorläufigen Abwägung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen in der Fassung vom 14.07.2022 zu. Die vorläufige Abwägung ist dieser Niederschrift als Anlage 2 angefügt. 

Der Entwurf der Innenbereichssatzung Nr. 2 für das Gebiet „An der Weinzierlstraße“, 1. Änderung in Niederlauterbach mit Begründung in der Fassung vom 14.07.2022 wird erneut gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2022 15:27 Uhr