Antrag GR Kübert: Flüchtlingsunterkunft - Informationsveranstaltung; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2025 ö 3

Sachverhalt

Mit e-mail vom 03.01.2025 beantragt Herr GR Kübert die Behandlung des folgenden Antrags in der nichtöffentlichen Sitzung. 

Hierzu wird auf § 18 und 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Himmelstadt verwiesen. Grundsätzlich sind Tagesordnungspunkte öffentlich zu behandeln. 

Der Inhalt des Antrags fällt nicht unter § 19 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Himmelstadt und ist deshalb in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

Die e-mail von GR Kübert vom 03.01.2025 hat folgenden Wortlaut: 

„In der Septembersitzung des Gemeinderates wurde dem Gemeinderat erstmalig mitgeteilt, dass es einen Investor gibt, der den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet in Himmelstadt plant.
In der Oktobersitzung habe ich Bürgermeister Hemmelmann darauf angesprochen und mitgeteilt, dass ich eine Behandlung des Vorhabens in der Oktobersitzung erwartet hätte. Daraufhin wurde durch Bürgermeister Hemmelmann nur mitgeteilt, es liegt noch nichts vor, also kann auch noch nicht darüber gesprochen werden.

Erst als der Bauantrag vorlag, ist die Verwaltung und der Bürgermeister tätig geworden und haben eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Bauantrags und möglichen Maßnahmen beauftragt.
Mich ärgert es, dass ich nicht darauf bestanden habe, schon vorher eine Anwaltskanzlei hinzuzuziehen. Denn aus meiner Sicht hätte auch schon vor dem Einreichen des Bauantrages die Überprüfung unseres Bebauungsplanes ergeben, dass eine Änderung sinnvoll wäre. Der Paragraph 246 BauGB Absatz 10 weist ja eindeutig darauf hin, dass in Gewerbegebieten bei denen im Bebauungsplan Anlagen für soziale Zwecke zugelassen sind Gemeinschaftsunterkünfte errichtet werden dürfen. Dies hätte auch ohne Vorliegen eines Bauantrages festgestellt und entsprechende Schritte eingeleitet werden können.

Hätten wir also schon im Oktober, spätestens aber im November eine Bebauungsplanänderung auf den Weg gebracht, wäre der Bauantrag unter anderen Voraussetzungen zu behandeln gewesen. D.h. es hätte eine andere Grundlage bestanden und eine Veränderungssperre wäre erfolgsversprechender gewesen. Denn die jetzt eingeschlagene Vorgehensweise hat für mich keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Ich bin zwar kein Jurist doch mein normales Rechtsbewusstsein sagt mir, wenn ein Bauantrag eingegangen ist, dann ist es rechtlich nicht haltbar, wenn man dann einen Bebauungsplan ändert mit dem Hintergrund, den Bauantrag damit ablehnen zu können. Grundlage für eine Behandlung des Bauantrages ist aus meiner Sicht der zum Zeitpunkt des Eingangs gültige Bebauungsplan.
Ich habe mir zum einen mal im Baugesetzbuch den Paragraphen 14 durchgelesen und dann in der frei zugänglichen Rehm Kommentierung nachgelesen. Und da sehe ich meine Meinung bestätigt. Ich denke, auch das Landratsamt wird unsere Bebauungsplanänderung nicht genehmigen.

Dies habe ich auch so Frau Derr im Vorfeld der Dezembersitzung übermittelt. Sie bleibt jedoch bei ihrer Meinung, die Hinzuziehung eines Anwalts vor Eingang des Bauantrags wäre nicht zielführend gewesen und der eingeschlagene Weg sei erfolgsversprechend. Meine Einwendungen seien nicht richtig.

Im Schreiben der Anwaltskanzlei sind einige Punkte mit aufgeführt die in eine Einzelfallprüfung wie sie in den baurechtlichen Hinweisen zu Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbegehrende vom 01.02.2024 sicherlich vom Landratsamt zu würdigen sind. Auf der anderen Seite sind einige Begründungen mit aufgeführt, wie z.B. die genannten Bauplätze im Bereich Fuhrgärtlein, die schon aufgrund von Hochwassergebiet nicht ernsthaft zu prüfen sind.

Jetzt wieder zu warten bis vom Landratsamt die entsprechenden Stellungnahmen vorliegen halte ich für nicht zielführend. Deshalb stelle ich hiermit den Antrag, dass das Thema Flüchtlingsunterkunft auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil gesetzt wird. Hier soll noch einmal ausführlich besprochen werden, wie wir weiter verfahren wollen bzw. entsprechende Fragen beantwortet werden.

Antrag 1: Der Gemeinderat beschließt, der Bürgermeister wird beauftragt eine Informationsveranstaltung zu organisieren bei der neben dem Ansprechpartner der Regierung von Unterfranken für das Projekt Flüchtlingsunterkunft auch Landes- und Bundespolitiker aus dem hiesigen Wahlkreis eingeladen werden. Auf dieser Informationsveranstaltung soll das Projekt den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und Fragen aus der Bevölkerung beantwortet werden.“


Stellungnahme der Verwaltung hierzu: 

Über den konkret vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete im Gewerbegebiet Himmelstadt wurde durch das LRA MSP noch nicht entschieden.
Es ist fraglich, ob und in welcher Größe die geplante Unterkunft genehmigt und letztlich verwirklicht werden kann/wird.

Eine Informationsveranstaltung zum derzeitigen Zeitpunkt dürfte eher für mehr Unsicherheit in der Bevölkerung sorgen als der Information dienen. 

Es wird empfohlen, eine solche Informationsveranstaltung erst dann durchzuführen, wenn Fakten vorliegen, wie z.B. ein genehmigter Bauantrag. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Bürgermeister wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung zu organisieren, bei der neben dem Ansprechpartner der Regierung von Unterfranken für das Projekt Flüchtlingsunterkunft auch Landes- und Bundespolitiker aus dem hiesigen Wahlkreis eingeladen werden. Auf dieser Informationsveranstaltung soll das Projekt den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und Fragen aus der Bevölkerung beantwortet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2025 13:47 Uhr