Grundidee
Gegenstand der Regionalwerk Main-Spessart GmbH ist die Förderung der Energiewende im Landkreis, insbesondere durch gemeinschaftliche Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
Dabei übernimmt das Regionalwerk bzw. dessen Tochtergesellschaften in Sinne eines Dienstleisters für seine Gesellschafter insbesondere folgende Aufgaben:
- Konzeption, Planung und Erstellung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung der erzeugten regenerativen Energien
- Betrieb von und Beteiligung an solchen Anlagen
- Vermarktung der in den Anlagen erzeugten regenerativen Energie
Diese Aufgaben soll das Regionalwerk durch Gründung von Projektgesellschaften erfüllen, an die einzelne oder mehrere Projekte übertragen werden und an denen sich Kommunen, Energieversorgungsunternehmen, Bürgergenossenschaften, regionale Unternehmen und das Regionalwerk selbst beteiligen können.
Durch dieses Modell haben auch Kommunen ohne eigenes Flächenpotenzial die Möglichkeit, über eine Beteiligung an Erneuerbare Energien-Projekten im Landkreis finanziell zu profitieren.
Das Regionalwerk
- ist somit ein Instrument, um die Energiewende aus der Region heraus aktiv zu gestalten
- eröffnet die Perspektive auf eine zusätzliche Wertschöpfung für die Kommunen
- bietet die Chance, eine verbraucherfreundliche und bezahlbare Energieversorgung für die Bevölkerung und Wirtschaft zu gewährleisten
- sorgt durch die Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern an Erneuerbare Energien-Projekten für eine Akzeptanzsteigerung bei der Bevölkerung
Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung
Organisationsform
Organisiert ist das Regionalwerk privatrechtlich in Form einer GmbH mit folgenden Gesellschaftergruppen:
- Die Städte und Gemeinden des Landkreises Main-Spessart (maximal 40)
Für die Städte und Gemeinden fungiert das Regionalwerk als Dienstleister der Region und Möglichkeit zur Bündelung von Kompetenzen und Know-How. Die Kommunen unterstützen die Aktivitäten des Regionalwerks insbesondere im Rahmen der Flächensicherung und -bereitstellung sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
- Sechs der im Landkreis Main-Spessart aktiven Energieversorgungsunternehmen
Für die Energieversorgungsunternehmen (EVUs) eröffnet sich mit der Beteiligung am Regionalwerk die Möglichkeit, die Gestaltung der Energieerzeugung aus Erneuerbare Energien-Projekten im Landkreis zu forcieren. Sie unterstützen das Regionalwerk mit ihrem vorhandenen Know-How und stehen ihm beratend zur Seite.
- Der Landkreis Main-Spessart
Der Landkreis Main-Spessart unterstützt die kommunale Zusammenarbeit und fördert die Stärkung des Landkreises als Wirtschaftsstandort sowie den Aufbau einer nachhaltigen, regenerativen und regionalen Energieversorgung.
Beteiligung
- Die Städte und Gemeinden beteiligen sich paritätisch mit insgesamt 59 % am Stammkapital.
- Die EVUs beteiligen sich mit insgesamt 26 % am Stammkapital.
beteiligte EVUs: Energieversorgung Gemünden GmbH, Rhönenergie Erneuerbare GmbH, ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG, Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Bayernwerk AG und City-USE GmbH & Co. KG
- Der Landkreis Main-Spessart beteiligt sich mit 15 % am Stammkapital.
Ziel der Parteien ist es, diese Beteiligungsverhältnisse auch bei Aufnahme weiterer Parteien oder im Fall des Ausscheidens einzelner Parteien aufrecht zu erhalten.
Organe
Die Organe der Gesellschaft sind:
Geschäftsführung
Das Regionalwerk hat eine(n) hauptamtliche(n) Geschäftsführer(in). Die Bestellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er beschließt u.a. über folgende Angelegenheiten der Gesellschaft:
- Vorschlagsrecht, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführung
- Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und für den Aufsichtsrat
- Erteilung von Weisungen an die Geschäftsführung
- Priorisierung von Erneuerbare Energien-Projekten
- Projektabhängige Entscheidung über den Umfang der eigenen Projektentwicklung des Regionalwerks
- Entscheidung über die Veräußerung von Projektrechten
- Empfehlung an die Gesellschafterversammlung über die Gründung und Verkauf von und die Beteiligung an Projektgesellschaften sowie über den Rückkauf von Erneuerbare Energien-Projekten
- Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts sowie die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers
Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern:
- Die Landrätin bzw. der Landrat des Landkreises sowie 2 weitere vom Landkreis zu bestimmende Personen
- 7 Mitglieder aus dem Kreis der Städte und Gemeinden
- 4 Mitglieder aus dem Kreis der EVUs
Die Landrätin bzw. der Landrat hat den Vorsitz des Aufsichtsrats inne, die bzw. der stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.
Gesellschafterversammlung
Der Gesellschafterversammlung obliegt grundsätzlich die Entscheidung über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten:
- Bestellung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers
- Aufnahme neuer Gesellschafter
- Aufnahme neuer Geschäftsfelder und Einstellung bisheriger Unternehmensgegenstände
- Änderungen des Gesellschaftsvertrags
- Verschmelzung, Vermögensübertragung, Umwandlung oder Auflösung der Gesellschaft
- Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung
- Errichtung, Erwerb und Veräußerung oder Auflösung von Unternehmen und Beteiligungen
- Bestellung, Abberufung und Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Feststellung des Wirtschaftsplans samt Anlagen
Finanzierung
Stammkapitaleinlage
Das Stammkapital des Regionalwerks beträgt 25.000 EUR, wobei sich die zu leistende Stammkapitaleinlage an der Höhe der jeweils übernommenen Geschäftsanteile eines Gesellschafters orientiert. Sofern sich alle 40 Kommunen des Landkreises Main-Spessart gemeinsam mit 59 % am Stammkapital beteiligen, beträgt die von jeder Kommune einmalig zu leistende Stammeinlage 368,75 EUR bei einer Anteilshöhe von ca. 1,48 %. Sollten sich beispielsweise nur 30 Städte und Gemeinden beteiligen, so läge die Stammeinlage bei 491,67 EUR bei einer Anteilshöhe von ca. 1,97 %.
Kapitalrücklage
Darüber hinaus leisten die Gesellschafter in den ersten zehn Jahren nach Gründung im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Gesellschaft jährlich eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage zur Finanzierung der Anfangsverluste. Diese ist auf insgesamt 400.000 EUR pro Jahr begrenzt. Die pro Stadt bzw. Gemeinde zu leistende jährliche Einzahlung in die Kapitalrücklage beträgt im Falle einer Beteiligung aller 40 Kommunen maximal ca. 4.800 EUR. Sollten sich beispielsweise nur 30 Kommunen beteiligen, so läge dieser Betrag bei ca. 6.400 EUR.
Alternativ dazu sind Gesellschafterdarlehen in gleicher Höhe möglich.
Geschäftsmodell
Projektentwicklung
Hauptaufgabe des Regionalwerks ist es, im Rahmen der Vorprüfungsphase grundlegende rechtliche und technische Aspekte sowie die örtlichen Gegebenheiten zu klären. Dazu zählen:
- Akquise und Priorisierung von Erneuerbare Energien-Projekten
- Flächensicherung durch Pool- oder Einzelverträge
- Vorprüfungsleistungen (genehmigungsrechtliche Einschätzung, Abschätzung Ertragssituation, Skizzierung Projektablauf, Grobkonzept, Anlagenlayout)
- Öffentlichkeitsarbeit
Im Anschluss daran entscheidet der Aufsichtsrat, ob die weitere Projektentwicklung vom Regionalwerk selbst oder von einem Projektentwickler bzw. einem regionalen Konsortium erbracht werden soll. Sofern ein Projekt im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Risikominimierung nicht vom Regionalwerk weiterentwickelt wird, entscheidet der Aufsichtsrat unter Sicherung einer Rückkaufoption über eine Veräußerung der Projektrechte auf Basis im Konsortialvertrag festgelegter Kriterien. Dazu zählt unter anderem die regionale Verankerung des Erwerbers.
Projektbeteiligung
Sobald ein Erneuerbare Energien-Projekt geplant, genehmigt und realisiert und im Falle einer vorherigen Projektrechte-Veräußerung wieder zurückgekauft ist, sind die dem Regionalwerk zur Verfügung stehenden Anteile an der für den Betrieb der Anlage zuständigen Projektgesellschaft im Regelfall nach folgendem Muster zu verteilen:
1. Regionalwerk: bis zu 15 %
2. Örtliches EVU: bis zu 25 %
3. Ortsgemeinde: bis zu 35 %
(davon mind. 15 % Bürgerbeteiligung)
4. Gesellschafter Regionalwerk: 25 % + nicht abgerufene Anteile 1.-3.
5. Falls bis dahin kein vollständiger Abruf erfolgt, gilt folgende Reihenfolge:
1. Regionalwerk
2. Bürgerbeteiligungen
3. Dritte
Für das Regionalwerk selbst, vor allem aber auch für dessen Gesellschafter ergeben sich aus der Beteiligung an „fertigen“ Erneuerbare Energien-Projekten somit finanzielle Chancen.
Flächensicherung
Für den Erfolg des Regionalwerks ist die Sicherung geeigneter kommunaler und privater Flächen entscheidend. Dabei fällt den Kommunen eine Schlüsselrolle zu.
Es gilt zum einen, potenzielle Flächen im kommunalen Eigentum nicht an externe Projektentwickler zu vergeben und zum anderen private Grundstücksbesitzer für die Regionalwerk-Idee zu sensibilisieren und dadurch dazu beizutragen, Flächen zu sichern. Das Landratsamt Main-Spessart bietet hier weiterhin seine Unterstützung an.
Indikative Businessplanung
Um den finanziellen Rahmen für die Gesellschafter des Regionalwerks einschätzen zu können, wurde im Zuge eines betriebswirtschaftlichen Planungsmodells eine grobe Prognose der künftigen Ergebnisentwicklung erstellt (siehe Anlage 3).
Darin fließen auf der Ausgabenseite ein:
- Aufwand für Leistungen im Rahmen der Vorprüfungen
- Personalaufwendungen
- Beteiligung PV-Parks
- sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Ertragsseite speist sich aus:
Die aus den Aktivitäten des Regionalwerks resultierenden finanziellen Chancen einer direkten Beteiligung der Gesellschafter an einzelnen Projektgesellschaften werden dort nicht abgebildet.
Das Regionalwerk selbst erfüllt damit einerseits eine Dienstleistungsfunktion für die beteiligten Kommunen im Rahmen der Projektentwicklung. Andererseits sichert es den Kommunen die Möglichkeit, sich an konkreten Erneuerbaren Energien-Projekten zu beteiligen. Besonders vorteilhaft ist dabei, dass die Kommunen lange flexibel bleiben und die Projektentwicklung schon weit fortgeschritten ist, bis eine Entscheidung über eine mögliche Beteiligung bzw. deren Höhe getroffen werden muss. Das Investitionsrisiko für die Kommunen wird dadurch erheblich gesenkt.
Aus den vom Regionalwerk erbrachten Dienstleistungen resultiert gemäß Planungsmodell bis zum Jahr 2034 eine durchschnittliche jährliche Unterdeckung i.H.v. ca. 179.000 EUR. Beteiligen sich alle 40 Kommunen des Landkreises Main-Spessart gemeinsam mit 59 % am Stammkapital, so beträgt die von jeder Kommune jährlich zu leistende durchschnittliche Zuzahlung in die Kapitalrücklage ca. 2.600 EUR. Sollten sich beispielsweise nur 30 Kommunen beteiligen, so würde sich dieser Betrag auf 3.500 EUR erhöhen.
Im Falle eines im Planungsmodell ebenfalls dargestellten Worst Case-Szenarios mit deutlich weniger umgesetzten Erneuerbare Energien-Projekten würde bei einer Beteiligung aller
40 Kommunen die von jeder Kommune jährlich zu leistende durchschnittliche Zuzahlung in die Kapitalrücklage ca. 3.300 EUR betragen. Sollten sich nur 30 Kommunen beteiligen, so würde sich dieser Betrag auf ca. 4.300 EUR erhöhen.
In allen dargestellten Fällen würde der vertraglich fixierte jährliche Höchstbetrag pro Stadt bzw. Gemeinde nicht erreicht werden.
Der vorgenannte Auszug stammt aus der Muster-Beschlussvorlage des Landratsamtes Main-Spessart.
Eine entsprechende Präsentation, welche vom Landratsamt bereitgestellt wurde, geht den Räten per Mail zu.