Der Gemeinderat Himmelstadt hatte zwar in seiner Sitzung am 07.11.2024 der Verpachtung gemeindlicher Flächen an die Vattenfall Europe Windkraft GmbH Hamburg zugestimmt, jedoch bisher noch nicht den ersten Bürgermeister zum Abschluss des entsprechenden Gestattungsvertrages ermächtigt.
Als Grund wurde genannt, dass zunächst der Antrag der „Neuen Liste“, mit dem ergänzende Vereinbarungen zum Gestattungsvertrag angestrebt werden sollen, zu entscheiden ist.
Es wurde daher der Antrag der „Neuen Liste“ an den Projektierer zur Stellungnahme übersandt.
Im Einzelnen sind nachfolgend die Anträge der „Neuen Liste“ sowie die Antworten des Projektierers (kursiv abgedruckt). aufgeführt:
- Emmissionsschutz
Bei der Präsentation durch Hr. Scharf und der anschließenden Beratung wurde die Aussage getroffen, dass eine Lärmbelästigung auch aufgrund der Hauptwindrichtung nahezu auszuschließen und geringfügig sei. Dieser Aussage können wir nicht vollständig zustimmen, da aus unserer Sicht eben genau diese Hauptwindrichtung vom Stnadort der geplanten Anlagen in Richtung der Bebauung zeigt. Wir würden uns eine konkrete aussagekräftige und belegte Analyse der möglichen Lärmbelästigung wünschen.
Antwort Projektierer:
Hinsichtlich der Schallausbreitung kann ich nur wiederholen, dass der Abstand zur Wohnbebauung größer 2000 m ist und dadurch der Schall kein großes Thema sein kann. Wir haben auch in der Präsentation bereits ein Schalldiagramm gezeigt, dass die Schallentwicklung abgebildet hat. Ein Schallgutachten wird auch im Rahmen des Verfahrens nochmal von einem akkredidierten Sachverständigen erstellt. Die Aussage, die wir geliefert haben, ist belegt und aussagekräftig. Die Unterstellung, das wäre nicht so, muss ich zurückweisen.
- Einspeisepunkt
Ebenfalls wurde der geplante Einspeisepunkt der gewonnenen Energie von Hr. Scharf nicht eindeutig erläutert. Sollte hierzu eine komplett neue Infrastruktur notwendig sein, wünschen wir uns hierzu ebenfalls eine konkrete Aussage zur Planung, insbesondere wenn dadurch zusätzlicher Flächenverbrauch notwendig wird.
Antwort Projektierer:
Zum Thema Einspeisepunkt können wir zum jetzigen Stand der Planung noch keine genaue Aussage treffen, da eine Beantragung eines Netzverknüpfungspunktes erst zum Zeitpunkt des BImSchG-Verfahrens möglich ist. Die Angst der Bürger, hier würden weitere Infrastrukturmaßnahmen notwendig sein, ist unbegründet, da alle Kabel unter der Erde verlegt werden. Der Bau eines Umspannwerkes wird bei der geringen Größe des Projektes vermutlich nicht notwendig sein. Die Bundesbahn könnte ebenfalls als Einspeisungsoption möglich sein.
- Ausgleichsflächen/Ersatzpflanzung
Aus unserer Sicht muss gewährleistet sein, dass die Ausgleichsflächen und die Ersatzpflanzung im Gemeindegebiet liegen. Als Faustregel sollte gelten, für jeden gefällten Baum ein neuer Baum in der Gemarkung Himmelstadt.
Antwort Projektierer:
Die Ausgleichsflächen und Ausgleichszahlungen werden grundsätzlich von der Genehmigungsbehörde gesteuert. Primus Energie wird liebend gerne Flächen nutzen, die auf Himmelstädter Fluren liegen. An uns wird das nicht scheitern.
- Informationsveranstaltung
Wir halten eine öffentliche Veranstaltung zur Information aller Bürger für notwendig. Dabei sollte natürlich der Bauplaner und –träger mit anwesend sein, da nur diese eventuelle Anfragen fachkundig beantworten können. Aus unserer Sicht ist diese Veranstaltung aber nicht unbedingt vor der Entscheidung des Gemeinderates notwendig und kann auch nach der Grundsatzentscheidung zur Verpachtung der gemeindlichen Flächen stattfinden. Der Zeitpunkt sollte aber noch vor der Erstellung und Genehmigung des Vertragswerkes mit der Primus Energie GmbH stattfinden, um mögliche Anregungen und/oder Bedenken der Bevölkerung in den Vertrag aufnehmen zu können, falls rechtlich möglich.
Antwort des Projektierers:
Wir haben die Informationsveranstaltung ja schon für alle Bürger angeboten, wenn noch eine weitere Veranstaltung gewünscht ist, sind wir gerne bereit, das nochmal zu machen. An uns scheitert das nicht, wir stehen für eine weitere Veranstaltung gerne zur Verfügung.